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Einsatz von keilgezinkten Fassadenelementen

In Bezug auf Produktivität, Ausbeute und Effizienz besteht kein Zweifel: Keilgezinktes Holz hilft bei der Produktionsoptimierung. Insbesondere für KVH wird meist keilgezinktes Material verwendet – doch dessen häufigsten Anwendungen sind im Innenbereich, in den Nutzungsklassen 1 (trocken) und 2 (feucht).
Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Fassadenelemente, Terrassendielen, Konstruktionshölzer oder Sichtschutz-Zäune bestehen auch oft aus keilgezinktem Holz.
Holzhändler gewinnt Prozess vor Landgericht alleine durch Anwendung der Tegernseer Gebräuche (TG) – Verstöße gegen die Schriftform der Mängelrüge und das Verfügungsverbot (Weiterverarbeitung) führten zum Erfolg für den Holzhändler.

Es wird uns immer wieder das Problem geschildert, dass im Rahmen einer (berechtigten) Reklamation der Händler Aus- und Einbaukosten für die Nacherfüllung zu tragen hat, vom Vorlieferanten aber die Auskunft erhält, dieser hafte nur für die Nachlieferung der Ware und würde Aus- und Einbaukosten nicht übernehmen. Diese Auffassung ist rechtlich nicht haltbar, wenn der zugrundeliegende Vertrag nach dem 01.01.2018 geschlossen wurde.
Trotz einiger Anstrengungen den Stichtag zu verschieben und eine europäisch abgestimmte Lösung zu finden, werden die neuen nationalen Anforderungen an den Formaldehyd-Gehalt von Holzwerkstoffen aller Wahrscheinlichkeit nach zum 1. Jan. 2020 in Kraft treten. Die Holzwerkstoff-Industrie informiert bereits dazu und auch für den Handel besteht Informationsbedarf darüber, was zu beachten ist.

Viele Holzwerkstoffe werden nach wie vor mit Bindemitteln auf der Basis von Formaldehyd verleimt. Diese Technik wurde so weit entwickelt, dass heute emissionsarme Holzwerkstoffe mit diesen Leimen herstellbar sind. Emissionsarme Produkte sind heute wichtiger denn je, da neue und sanierte Gebäude aus energetischen Gründen dichter sind als früher. Das Umwelt-Bundesamt (UBA) hat erreicht, dass die Prüfbedingungen verschärft und angepasst wurden. Nicht zuletzt hat auch die intensive Diskussion zu Formaldehyd (Fall Kronospan) und generell zur Innenraumluft und VOCs dazu beigetragen, dass für Deutschland zukünftig ein schärferes Maß angesetzt werden wird.

In Bezug auf Produktivität, Ausbeute und Effizienz besteht kein Zweifel: Keilgezinktes Holz hilft ungemein bei der Produktionsoptimierung. Insbesondere für KVH wird meist keilgezinktes Material verwendet – doch die häufigsten Anwendungen sind im Innenbereich, in den Nutzungsklassen 1 (trocken) und 2 (feucht) gemäß den Regeln des Holzbaus.
Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Terrassendielen, Konstruktionshölzer, Fassaden und Sichtschutz-Zäune bestehen auch immer öfter aus keilgezinktem Material.

Ob Gewährleistungsansprüche bei Terrassen in zwei oder in fünf Jahren verjähren, ist ein Dauerbrenner und leider immer noch nicht einheitlich zu beantworten. Zwei Jahre ist die normale
Gewährleistungszeit für Mängel, fünf Jahre haftet man, wenn die Sache in ein Bauwerk eingebaut wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat
(§ 439 Abs. 1 BGB). Die Haftung gilt nicht nur beim Neubau, sondern auch für Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen, die fest eingebaut werden und von wesentlicher Bedeutung sind.
Ob dies bei Terrassen gegeben ist, wird unterschiedlich beurteilt.
Die wesentliche Bedeutung wurde von der Rechtsprechung für eine Dach-Holzterrasse verneint. Als Begründung führte das Gericht an, dass kein erheblicher Eingriff in die Substanz des Gebäudes bzw. keine wesentliche Auswirkung auf die Benutzbarkeit einzelner Gebäudeteile vorlag. Außerdem wurde eine feste und dauerhafte Verbindung der Dachterrasse mit dem Bauwerk
in Frage gestellt, da die Dielen einer Dachterrasse nicht fest mit dem Dachaufbau verbunden waren. Eine feste Verbindung setzt z.B. voraus, dass die tragende Konstruktion auf der Betondecke des Gebäudes fest verdübelt wurde. Deshalb wurde nur eine zweijährige Verjährungsfrist bejaht.
Diese für den Handel und das Handwerk günstige Auslegung ist nach unserer Einschätzung auf WPC Terrassen übertragbar.

In der Praxis kommen immer wieder Fragen vor allem zum Umfang der Eingangsuntersuchungspflicht und deren Kosten auf. Wird ein Geschäft zwischen Kaufleute geschlossen und ist es für beide Teile ein Holzhandelsgeschäft, dann gelten § 12 Tegernseer Gebräuche (als niedergeschriebener Handelsbrauch) und § 377 HGB.
Damit hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, Anzeige zu machen (§ 377 Abs. 1 HGB/§12 TG). Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 Abs. 2 HGB). Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt (§ 377 Abs. 3 HGB).
Gerichte hatten schon mehrfach darüber zu entscheiden, ob eine Solaranlage auf dem Dach im Sinne des Gesetzes als Bauwerk zu sehen ist und damit einer fünfjährigen Gewährleistung oder als Nicht-Bauwerk der üblichen Frist von zwei Jahren unterliegt. Photovoltaikanlagen waren bzw. sind für den Holzhandel insofern von Interesse, als die Tragkonstruktionen für Module insbesondere bei Freilandanlagen, z. B. entlang von Autobahnen oder auf Konversionsflächen, vielfach aus Holz gefertigt werden.