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31.03.2021rss_feed

Forstschäden-Ausgleichsgesetz in Kraft - wenig Auswirkungen auf den Holzeinschlag erwartet

Der Bundestag hat am 26.03. das Forstschäden-Ausgleichsgesetz verabschiedet. Danach wird der Einschlag für die Saison 2021 auf 85 % maximalem Holzeinschlag festgesetzt, Vergleichsjahre sind 2017-2019.


Der GD Holz hat sich in der Diskussion um das Gesetz intensiv eingebracht, das zunächst vorgesehen hat, den Einschlag zwei Jahre lang zu reduzieren, und zwar auf 75 % oder einen breiteren Vergleichszeitraum zu Grunde zu legen. Bereits in der Diskussion zum Jahresanfang war klar, dass die Beschaffung in den kommenden Monaten äußerst schwierig sein wird und das Inkrafttreten dieses Gesetzes aus Sicht des Marktes äußerst kontraproduktiv ist.

Der Fachbereich Rohholz des GD Holz hat diesen Entwurf abgelehnt, dem Waldbesitz allerdings steuerliche Vergünstigungen zugestanden. Das nunmehr verabschiedete Ergebnis kann der GD Holz als erfolgreiche Lobbyarbeit ansehen, da die zunächst gewünschten Rahmenbedingungen erheblich entschärft worden sind. Fazit ist, dass es sich immer wieder lohnt, sich aktiv in Gesetzgebungsverfahren einzubringen, auch wenn man sie am Ende nicht verhindern kann, kann man doch gemeinsam Auswirkungen abmildern. Deswegen ist die Lobbyarbeit des GD Holz so wichtig, auch wenn die Arbeit eher hinter den Kulissen erfolgt, sind die Ergebnisse doch entscheidend. (gb)


Foto: © GD Holz

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