Sorgfaltspflichtengesetz, brandgefährlich auch für den Mittelstand – Ihre Mithilfe ist gefragt!
Wie bereits im Newsletter Nr. 10/2021 berichtet, ist das als Lieferkettengesetz bekannt gewordene Sorgfaltspflichtengesetz Anfang März als Regierungsentwurf in das parlamentarische Verfahren gegangen. Es steht zu befürchten, dass versucht wird, es noch innerhalb dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen!
Der GD Holz und weitere Verbände unterstützen die Kampagne des Bundesverbandes Groß- und Außenhandel und bitten um Ihre Mithilfe bei der direkten Ansprache der Abgeordneten. Es geht darum, die Stimme der Wirtschaft lauter hörbar zu machen und auf die drohenden Belastungen des Mittelstandes hinzuweisen. Wenn in den Medien über das Sorgfaltspflichtengesetz berichtet wird, entsteht leicht der Eindruck, dass es nur
die ganz großen Betriebe betrifft, die mit 3000 Mitarbeitern (ab 2023), bzw. ab 2024 mit 1000 Mitarbeitern. Dadurch entsteht die Gefahr, sich zurückzulehnen und abzuwarten. Der Eindruck ist aber leider falsch.
Das Gesetz betrifft die gesamte Lieferkette und innerhalb der Lieferkette wird nicht mehr danach differenziert, wie viele Mitarbeiter der Lieferant beschäftigt. In der aktuellen Fassung des Entwurfs geht es nicht nur um die Durchsetzung der echten Menschenrechte wie dem Verbot von Sklaverei, Ausbeutung und Kinderarbeit, sondern es enthält auch unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Gleichbehandlung der Geschlechter, dem Verbot Minderheiten zu benachteiligen etc. Die Auswirkungen auf den Mittelstand, der in der Lieferkette zu den großen
Betrieben mit steht, sind also noch überhaupt nicht abschätzbar. Es sollen auch rein innerdeutsche Lieferungen von dem Gesetz erfasst werden.
Das Gesetzgebungsverfahren startet jetzt – die erste Lesung im Bundestag ist für den 22.04.2021 geplant, das Verfahren soll zügig durchlaufen werden. Es muss aus unserer Sicht verhindert werden, dass es im Schatten der Corona-Krise das Verfahren unbemerkt durchläuft. Die Stimme des Mittelstandes kann dabei sehr viel bewirken! Bitte wenden Sie sich deshalb unmittelbar an Ihre Wahlkreisabgeordneten.
Hierfür hat der BGA ein Musterschreiben entworfen, das als Vorlage verwendet werden kann, dass Sie aber auch abwandeln oder ergänzen können. Insbesondere zusätzliche Ausführungen zur eigenen unternehmerischen Betroffenheit können der Position Nachdruck verleihen.
Dabei gehen Sie im Einzelnen wie folgt vor:
Abgeordnete finden:
Auf dieser Seite des Bundestags unter PLZ/Ort
die eigene Postleitzahl eingeben, um die Abgeordneten Ihres Wahlkreises zu finden. Grundsätzlich setzen sich alle E-Mail-Adressen der Abgeordneten gleich zusammen: vorname.nachname@bundestag.de
E-Mail/Brief schreiben:
Für das Schreiben an die Abgeordneten können Sie auf den Text der Vorlage zurückgreifen, die der BGA bereitstellt. www.bga.de/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz.
Stellen Sie sich gern als Bürger aus dem Wahlkreis und Ihr Unternehmen als regionalen Arbeitgeber vor.
E-Mail/Brief an Ihren Abgeordneten schicken:
Nun nur noch E-Mail abschicken oder den Brief ausdrucken und versenden.
Wenn Sie mögen, setzen Sie uns bitte ins cc
oder bcc
(gamillscheg@gdholz.de), damit wir ein Bild über die Beteiligung bekommen.
WIR BEDANKEN UNS SEHR HERZLICH FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!