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Fernambukholz (Paubrasilia echinata, oder auf Portugiesisch Pau Brasil, Brasilholz, selten auch Glutholz), wächst ausschließlich in Brasilien und hat dem Nationalbaum des Landes seinen Namen gegeben. Das Holz mit seiner intensiv roten Farbe wurden bis Anfang des 20. Jahrhunderts in der Textilindustrie wegen ihrer Färbeeigenschaften genutzt. Doch nicht nur dafür eignet sich das wertvolle Holz.
Weihnachten auf dem Holzweg – Warum nicht?
In knapp zwei Wochen wird Weihnachten gefeiert. Höchste Zeit also, sich Gedanken zu machen über die Geschenke, die Dekoration sowie den Weihnachtsbau an sich. Nachhaltigkeit und Konsum, vor allem rund um die Weihnachtszeit, sind eigentlich schon ein Widerspruch in sich.
Aktualisierte Kombinierte Nomenklatur (KN) veröffentlicht – Zolltarifnummern werden wichtiger
Die EU-Kommission hat die aktualisierte Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) für das Jahr 2025 vorgestellt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Darin sind in Kapitel 44 alle Warentarifnummern enthalten, die zum Beispiel bei der Zollanmeldung beim Import von Holz und Holzprodukten benötigt werden.
Gestern Abend fand in Brüssel der zweite Trilog zu den vom Europaparlament geforderten Änderungen der EUDR statt. Das Parlament hatte im Vorfeld bekannt gegeben, die von Rat und Kommission kritisch gesehenen Änderungsanträge zur Einführung einer Zero-Risk-Kategorie
zurückzunehmen. Von den ursprünglichen Änderungsanträgen bleibt damit nur noch die Verpflichtung für die Kommission, das Informationssystem und die Risikoeinstufung der Länder rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Inhaltlich gibt es ansonsten keine relevanten Änderungen der EUDR.
Gebäudefassaden aus Holz und Holzwerkstoffen erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei sind vor allem Architekten, Planer und Gestalter auf den Look der Holzfassade gestoßen und denken diesen weiter. Der Holzhandel steht hier mit Rat und Tat an der Seite, doch es gibt auch offene Fragen. Dazu haben wir eine Umfrage gestartet und bieten im Februar 2025 ein Seminar dazu an.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu zwischenzeitlich ein Anwendungsschreiben und einen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht. Vielfach bestehen Unsicherheiten über die Umsetzung fort und liegen noch offene Fragen vor.