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Die Deutschen haben ein sehr ambivalentes Verhältnis zu Wald und Holznutzung. Das ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von proHolz Bayern. Es gibt zwar das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Klimawandel und dass der Wald dadurch in Gefahr ist. Die Meinungen gehen allerdings auseinander bei der Frage, was man dagegen tun kann.
GD Holz Vorstandsmitglied Maximilian Habisreutinger traf sich in der vergangenen Woche mit dem parl. Staatssekretär im Justizministerium Benjamin Strasser (FDP).
Herr Strasser vertritt den Wahlkreis Ravensburg und zog 2021 über Landesliste Baden-Württemberg in den Deutschen Bundestag ein. Als studierter Jurist wurde er im Dezember 2021 zum parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz ernannt.
Verjährungsfrist bei Baustoffen
Wie lange Mängel an der Ware gerügt werden können, ist ein Dauerthema. Die Verjährungsfristen betragen entweder zwei oder fünf Jahre. Die fünfjährige Verjährungsfrist gilt für alle Mängel an Baustoffen und Bauteilen, die für ein Bauwerk (ein Gebäude) verwendet werden. Das sind zum Beispiel Bauhölzer, Fenster, Dachlatten und Bodenbeläge (Aufzählung nicht abschließend). Die fünfjährige Gewährleistungsfrist gilt auch für Arbeiten an einem bereits bestehenden Bauwerk, wenn die eingebauten Teile 'mit dem Gebäude fest verbunden' werden.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde im Verkehrssektor die Umsetzung einer Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen bereits eingeleitet. Im Jahr 2021 wurden die Emissionsziele des Verkehrssektors noch um etwa 3 Millionen Tonnen CO₂ überschritten.
Mit dem Sofortprogramm soll diese Differenz ausgeglichen werden, damit der Verkehrssektor seine Klimaziele einhalten kann.
VOC-Bestimmungen bundesweit aufgehoben
Nachdem die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Bayern die im Anhang 8 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(MVV TB) festgelegten Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB und Spanplatten für unzulässig erklärt haben, folgt ein Beschluss der Bauministerkonferenz diese Anforderung bundesweit zu streichen. Ein Erfolg für die Branche!
In unserem Artikel Reklamation – Haftung für sog. Mangelfolgeschäden – Teil I, NL KW 32, hatten wir dargelegt, dass die Haftung für sog. Folgeschäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Sache an sonstigen Rechtsgütern entstehen, von dem vertraglichen Gewährleistungsrecht zu trennen ist. Wie dargestellt kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn dem Händler ein Vertretenmüssen
für den Mangel vorzuwerfen ist. Dem Kunden, der Folgeschäden erleidet, können zusätzlich Ansprüche aus einer verschuldensunabhängigen Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) zustehen. Grundsätzlich kann der Anspruch im B2C- wie im B2B-Verhältnis geltend gemacht werden, allerdings sind Schäden an Sachen, die nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, durch das Produkthaftungsgesetz nicht gedeckt.
Bayern zahlt Klimaprämie für Holzhäuser
Bayern will bis 2040 klimaneutral sein. Holzbau ist ein wichtiger Bestandteil dieser Klimastrategie. Nun haben das Bauministerium und das Forstministerium gemeinsam ein Holzbauförderprogramm entwickelt. In dessen Rahmen werden Holzbau-Projekte mit 500 Euro Zuschuss je Tonne gespeichertem Kohlenstoff gefördert.