Tegernseer Gebräuche – Neufeststellung auf der Zielgeraden
Der im Jahr 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland
ist vor dem Abschluss. Die Kommission zur Neufeststellung hat im Juli 2022 einen Schlussentwurf veröffentlicht, der den relevanten Verkehrskreisen zur finalen Abstimmung vorliegt.
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland
, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche
oder TG
, wurden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 bereits im letzten Jahr abgeschlossen werden konnten, sind jetzt auch Einleitung, Anhänge und Gesamtstruktur finalisiert worden. Das Dokument wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 offiziell verabschiedet und damit Rechtskraft entfalten.
Die Handelsgebräuche (Tegernseer Gebräuche
) entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter. Sie spielen eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails fehlen und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.
Klarheit für Unternehmen der Holzbranche
Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten auch dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.
Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben. Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen.
Es folgten der zweite Teil mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.
Sichere Rahmenbedingungen schaffen
Die neu festzustellenden Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Mehrere Male – gerade, wenn es um die tägliche Praxis ging – haben wir seitens GD Holz das Mittel der Umfrage genutzt. An dieser Stelle daher auch der Dank für Ihre Beteiligung an den Themen Skonto
, übliche Holzfeuchten
und Rauspund
. Durch Ihre Mithilfe konnten wir die Position des deutschen Holzhandels sehr gut vertreten.
Weitere Informationen
- Übersicht des aktuellen Stands der Bearbeitung auf der Webseite des GD Holz: www.gdholz.de/handelsgebraeuche
- Im GD Holz Intranet finden Sie unter intranet.gdholz.net im Bereich
Handelsgebräuche
weitere Informationen zum Thema. (zel)
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