Artikel für Newsletter allgemein
Webinar Verpackungsgesetz am 19. Mai
Im letzten Jahr wurde das Verpackungsgesetz geändert, was bedeutet, dass u. a. eine Registrierungspflicht von Inverkehrbringern von Transport- und Umverpackungen bzw. aller mit Ware befüllter Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ab dem 1. Juli besteht. Über weitere Änderungen, insbesondere für Importeure, informiert der BGA in einem Webinar.
Das BMF hat mit Datum vom 15. März 2022 ein BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht. Damit werden einkommensteuerrechtliche Grundsätze unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen, Beratungsergebnisse des Deutschen Bundestages und höchstrichterlicher Rechtsprechung neu festgelegt und Änderungen gegenüber dem vorgehenden BMF-Schreiben vom 13. April 2021 hervorgehoben.
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Im Rahmen der Marktüberwachung haben Verbände der Holzwirtschaft (auch GD Holz) Hinweise erhalten, dass Biozid-Kennzeichnungen imprägnierter Ware (meist kesseldruckimprägniert/KDI) oft nicht stattfindet. Wie andere behandelte
Produkte, unterliegen (kesseldruck)-imprägnierte Holzprodukte seit dem 01.09.2013 einer Kennzeichnungspflicht gemäß Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
Der GD Holz hat mit dem Ausbildungsportal ein neues Rahmenabkommen ausgehandelt. Ab 01.05. können Sie durch die Zusammenarbeit mit www.ausbildung.de für nur 130 Euro (netto) pro Stellenausschreibung kostengünstig Azubi-Recruiting betreiben!
Hinter Ausbildung.de steht die TERRITORY EMBRACE GmbH, die das reichweitenstärkste Ausbildungsportal in Deutschland mit über 3 Mio. Besuchern pro Monat betreibt.
Absatz von Parkett 2021 nur leicht gestiegen
Wie der Verband der deutschen Parkettindustrie e. V. (vdp) mitteilt, hat der Parkettabsatz der Mitgliedsunternehmen im Jahr 2021 um 0,4 % gegenüber 2020 zugelegt und lag somit insgesamt bei rund 8,7 Mio. m².
Vorbereitungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes laufen auf Hochtouren
Zum 01.01.2023 wird das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Zunächst gilt es unmittelbar nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber davon auszugehen, dass die gesamte Lieferkette betroffen sein wird. Kontrollbehörde ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.