Artikel für Newsletter allgemein

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist seit vergangenem Jahr in Kraft und wird ab dem 30.12.2024 zu teils deutlichen Mehrbelastungen in den betroffenen Unternehmen führen. Zwar liegen die größten Anforderungen bei Importeuren und großen Unternehmen in der Lieferkette, doch müssen auch kleine und mittelständische Unternehmen die EUDR beachten.

Reklamationsfälle stellen meist ein Missverhältnis aus Kundenerwartungen, unzureichender Beratung/Beschreibung und abweichender Ausführung dar. Dabei tauchen bei nachträglicher Bewertung von Vollholz-Terrassendielen immer wieder Fragen auf, welche Aspekte zulässig sind und was einen Mangel darstellt.

Am 19. Juni hat das Bundesumweltministerium nach über zwei Jahren Vorbereitung seinen Entwurf für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) veröffentlicht.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet in ihrer DGUV-Information 208-061 - Lagereinrichtungen und Ladungsträger
Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern sicherzustellen. Dies kann für den täglichen Betrieb im Holzhandel bei Begehungen relevant sein.
Kundenanfragen zur EUDR

Derzeit häufen sich bei unseren Mitgliedern Anfragen von Kunden zur Einhaltung der neuen Entwaldungsverordnung (EUDR). Wir bitten Sie, uns diese Anfragen weiterzuleiten, damit wir eine entsprechende Musterantwort vorbereiten können.