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19.06.2024rss_feed

Kundenanfragen zur EUDR

Derzeit häufen sich bei unseren Mitgliedern Anfragen von Kunden zur Einhaltung der neuen Entwaldungsverordnung (EUDR). Wir bitten Sie, uns diese Anfragen weiterzuleiten, damit wir eine entsprechende Musterantwort vorbereiten können.


Die EUDR muss erst ab dem 30.12.2024 umgesetzt werden. Zudem sind einige der neuen Vorgaben, insbesondere bzgl. der Weitergabe von Informationen innerhalb der EU, noch nicht abschließend geklärt.

Nichtsdestotrotz wurden uns bereits einige Kundenschreiben zugesandt, in denen die Weiterleitung von umfangreichen Daten gefordert wird – teilweise weit über die Anforderungen der EUDR hinausgehend. Auch wird in manchen Fällen die sofortige Übermittlung von Referenznummern gefordert – diese wird es aber frühestens ab 30.12.2024 geben, und selbst dann wird noch für einige Zeit Ware im Umlauf sein, für die keine Referenznummern benötigt werden. Einige dieser Schreiben zeigen, dass die Verfasser sich nicht im Klaren sind, welche Verpflichtungen zukünftig für sie und ihre Lieferanten gelten.


Damit wir eine Musterantwort auf solche Anfragen formulieren können, bitten wir Sie um Zusendung entsprechender Schreiben an lk@gdholz.de. In der Zwischenzeit empfehlen wir, solche Schreiben mit dem Verweis auf die derzeit unklare Lage nicht zu unterzeichnen.

Parallel dazu finalisieren wir momentan unser FAQ-Dokument zur EUDR, mit dem Sie Ihre Lieferanten und Kunden über deren Verpflichtungen informieren können.

Zudem bitten wir alle Mitglieder des GD Holz, die derzeit selbst entsprechende Schreiben versenden, damit zu warten, bis klar ist, was in Zukunft erforderlich ist und was nicht. (LK)



Foto: © Thinkstock.com

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