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14.12.2022rss_feed

EU-Lieferkettengesetz - Entwurf der Berichterstatterin im EU-Parlament

 

Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) läuft auch das Gesetzgebungsverfahren eines europäischen Entwurfes auf Hochtouren. Aktuell hat die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament weitere Vorschläge vorgelegt, die noch weitgehender sind.


 

  • KMU sollen deutlich stärker in den Anwendungsbereich einbezogen (Bsp.:Unternehmen mit 250 anstelle von 500 Mitarbeitern und 40 Mio. statt 150 Mio. Umsatz)

 

  • Unternehmen sollen proaktiv Risiken in ihrer gesamten Wertschöpfungskette ermitteln und angehen. Sie sollen aber nur dann haften, wenn sie aktiv einen Schaden verursachen oder dazu beitragen.

 

  • Das Prinzip der etablierten Geschäftsbeziehungen wurde vollständig rausgestrichen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass Unternehmen die stärksten Probleme/Risiken ihrer Wertschöpfungskette priorisieren können

 

  • Zwei neue Artikel wurden hinzugefügt: Sicherstellung, dass erstens: Unternehmen ihren Schaden beheben und dass zweitens: es systematische Stakeholderkonsultationen gibt.

 

  • Es soll ein verstärkter Schutz der möglichen Opfer durch verbesserten Zugang zu Rechtswegen implementiert werden.

 

  • KMUs sollen zudem Unterstützung bei Fördermaßnahmen und Vertragsänderungen erhalten (damit die Verantwortung nicht einfach weitergegeben wird).

Der GD Holz hat gemeinsam mit seinem Spitzenverband, dem BGA, den Entwurf scharf kritisiert. Wir werden das Verfahren weiter intensiv begleiten, empfehlen aber trotzdem allen Mitgliedern sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen zu beschäftigen. Dazu hat der GD Holz ein Handbuch entwickelt, das wir Ihnen ab 2023 dann vorstellen und zur Verfügung stellen werden. (ga)


Foto: © Joris van Ostaeyen_iSockphoto

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