Die Internetportale des GD Holz

Mit einem Klick zum richtigen Thema

21.12.2022rss_feed

Tegernseer Gebräuche – Finales Dokument liegt vor

 

Der im Jahr 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland ist abgeschlossen. Die offizielle Verabschiedung der Gebräuche durch die Kommission wird im 1. Quartal 2023 stattfinden. Das abschließende Papier liegt vor, nachdem im Juli 2022 ein Schlussentwurf veröffentlicht wurde, der den relevanten Verkehrskreisen zur Abstimmung vorlag.


 

 

Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche oder kurz TG, wurden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 bereits 2021 abgeschlossen werden konnten, sind nun auch Einleitung, Anhänge und Gesamtstruktur in neuem Gewand finalisiert worden. Das Dokument wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 offiziell verabschiedet und damit Rechtskraft entfalten.

 

Die Handelsgebräuche (Tegernseer Gebräuche) entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter. Sie spielen eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn Vertragsdetails fehlen oder widersprüchlich sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.


 

Klarheit für Unternehmen der Holzbranche

Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt in Verträgen fehlen oder widersprüchlich sind.

Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben. Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft daraufhin den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B mit den Maklergebräuchen fertigstellen.

Es folgten der zweite Teil mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.


 

Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Die neu festzustellenden Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Mehrere Male – gerade, wenn es um die tägliche Praxis ging – haben wir seitens GD Holz das Mittel der Umfrage genutzt. An dieser Stelle daher auch der Dank für Ihre Beteiligung an den Themen Skonto, übliche Holzfeuchten und Rauspund. Durch Ihre Mithilfe konnten wir die Position des deutschen Holzhandels sehr gut vertreten.

(zel)



Foto: © GD Holz

Foto: © GD Holz


Kommentare