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DialoGDigital

Melden Sie sich bereits heute zu der für unsere Mitgliedsunternehmen kostenfreien Veranstaltung von dialoGDigital am 18.01.2022 in der Zeit von 16:00 – 16:45 an. Wir informieren Sie zu den Änderungen im Reklamationsrecht und dem neuen Sachmangelbegriff 2022.

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In den ersten drei Quartalen des Jahres wurden laut statistischem Bundesamt 446.000 fm Buchenstammholz exportiert, was eine Steigerung von 7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet. Der Export an den Hauptabnehmer China stieg um 12 % auf 207.000 fm an.

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Unser Spitzenverband, der BGA, hat eine Information des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr weitergeleitet, nach der ab dem 20.12.2021 das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie alle Kanalinseln und alle britischen Überseegebiete zum Virusvariantengebiet zählen.

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© GD Holz

Die ,Tegernseer Gebräuche‘ werden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen sind, wird noch Anhang A ,Güteklassen für Nadelschnittholz‘ überarbeitet. Zum ,Rauspund‘ haben wir eine Umfrage gestartet, um die handelsübliche Qualität festzustellen. Machen Sie mit!?

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An der Umfrage in unserem Newsletter vom 8. Dezember haben sich 58 Unternehmen beteiligt. Es ergaben sich interessante Erkenntnisse. So erwartet die Hälfte der Teilnehmenden steigende Preise – bei stagnierenden Umsätzen.

Im NL 48/2021 haben wir den neuen Sachmangelbegriff vorgestellt. Weitreichende Änderungen ergeben sich auch durch die Einführung von Sondervorschriften zu ,Waren mit digitalen Elementen‘. Dazu kommen wir später, da sie weniger praxisrelevant für die Holzbranche sind. Zunächst wenden wir uns den Änderungen für analoge Geschäfte zu.

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Im nächsten Termin des neuen kostenfreien Informationsformates dialoGDigital des GD Holz laden wir unsere Mitglieder zu einem kostenfreien Vortrag zum neuen Sachmangelbegriff 2022 am 18.01.2022 in der Zeit 16:00 – 16:45 ein.

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Letzte Woche haben wir unsere aktuelle Umfrage zu den Erwartungen im Holzhandel für das Jahr 2022 gestartet. Es gab bereits einige interessante Erkenntnisse, wir würden uns jedoch freuen, wenn noch mehr Händler teilnehmen. Vielen Dank!

Den Link zur Online-Umfrage finden Sie hier:

Nutzen Sie auch in 2022 unsere Weiterbildungsangebote für Ihre Mitarbeiter. Unsere Webinare sind ideale Gelegenheiten, sich und/oder die Mitarbeitenden für die zentralen Sortimente des Unternehmens bestens aufzustellen.

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Zum 01.01.2022 werden umfangreiche, im Schwerpunkt verbraucherschützende, Änderungen im Kaufrecht eingeführt. Auch wenn sich viele Änderungen auf die Kaufverträge über digitale Inhalte beziehen, werden auch der analoge Handel B2B und B2C betroffen, so dass wir unsere AGB aktualisiert haben.