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27.07.2022rss_feed

Tegernseer Gebräuche – Schlussentwurf liegt vor

Der im Jahr 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland ist kurz vor dem Abschluss. Anbei finden Sie das abschließende Papier, das den beteiligten Verbänden zur finalen Abstimmung vorliegt.


Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche oder TG, wurden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 bereits im letzten Jahr abgeschlossen werden konnten, sind nun Anhänge, Einleitung und Gesamtstruktur des Dokuments finalisiert worden. Das Dokument wird voraussichtlich im Herbst 2022 offiziell verabschiedet und erlangt damit Gültigkeit.

Die Handelsgebräuche – meist Tegernseer Gebräuche oder kurz TG genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter. Sie spielen für sämtliche inländische Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Industrie, Handel und ausführendem Handwerk eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails fehlen und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.

 

Klarheit für Unternehmen der Holzbranche

Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten auch dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.

Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben.


Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren vom DHWR übernommen hatte, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen.

Es folgten der zweite Teil mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.

 

Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Die neu festgestellten Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Mehrere Male – gerade, wenn es um die tägliche Praxis ging – haben wir seitens GD Holz das Mittel der Umfrage genutzt. An dieser Stelle daher auch der Dank für Ihre Beteiligung an den Themen Skonto, übliche Holzfeuchten und Rauspund. Durch Ihre Mithilfe konnten wir die Position des deutschen Holzhandels sehr gut vertreten.


Weitere Informationen

  • Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland Tegernseer Gebräuche, Fassung (Entwurf) 2022 (als PDF-Anlage unten)
  • Übersicht des aktuellen Stands der Bearbeitung auf der Webseite des GD Holz: www.gdholz.de/handelsgebraeuche
  • Im GD Holz Intranet finden Sie unter intranet.gdholz.net im Bereich Handelsgebräuche weitere Informationen zum Thema.

Foto: © GD Holz

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