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Verordnung zur „EU Taxonomie“ verabschiedet
Die EU hat am 31.07.2023 die Ergänzung zur EU Taxonomie
verabschiedet. Die CSRD 2023/5303 (Corporate Sustainable Reporting Directive) tritt zunächst für große Unternehmen ab 2024 in Kraft und verpflichtet diese zu einer umfangreichen Berichterstattung über nachhaltiges Handeln im Unternehmen. Ab 2025 wird die Verordnung abgestuft in der Berichterstattung auch für größere mittelständische Unternehmen verpflichtend.
Um jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin eine gefahrenfreie Ausübung der Arbeit zu gewährleisten, sind Betriebe zum Schutze der Gesundheit Ihrer Angestellten in Deutschland gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, Unfällen sowie berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen.
Ende Juli hat die EZB erwartungsgemäß die Leitzinsen für Einlagen der Banken auf 3,75 % und zur Refinanzierung auf 4,25 % angehoben. Die EZB machte deutlich, dass im Herbst ein weiterer Schritt folgen könnte, immer mit Blick auf die Inflation, die zwar etwas zurückgeht, aber von der definierten Zielmarke von 2 % weit entfernt ist (Euro-Raum 5,5 %, Deutschland zuletzt 6,4 %). Im Vergleich dazu hat die US-amerikanische Notenbank den Zinssatz auf 5,25 % / 5,5 % erhöht, bei einer Inflationsrate von 3 %.
EUDR: Handhabung von Altbeständen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist am 29.6.2023 in Kraft getreten. Ab dem 30.12.2024 muss die neue Verordnung im Holzhandel angewandt werden. Wie ist aber mit Altbeständen, also Holz, dass vor dem 29.6.2023 eingeschlagen wurde, umzugehen? Hier gibt es spezielle Regelungen, die im Folgenden erläutert werden.
DIN-Normen sind nur Mindestanforderungen!
Es ist so, dass die Leistung zur Reklamation berechtigt, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder nicht zweckentsprechend und funktionstauglich ist. Zwar sind die DIN-Normen meistens Hinweise auf die anerkannten Regeln der Technik, aber darauf ist nicht immer Verlass!
Keilzinkung im Außenbereich zulässig?
Insbesondere für KVH wird oft keilgezinktes Material verwendet – doch dessen Anwendungen sind meist im Innenbereich (Nutzungsklassen 1, trocken) oder geschützten Bereich (Nutzungsklasse 2, feucht).
Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Fassadenelemente, Terrassendielen, Konstruktionshölzer oder Sichtschutz-Zäune bestehen auch oft aus keilgezinktem Holz.
Starker Nachfragerückgang bei Holzfußböden
Die FEP (European Parquet Federation) berichtet, dass sich nach einem lebhaften Jahr 2021 Produktion und Verbrauch von Holzfußböden in Europa im Jahr 2022 besser gehalten hatten als erwartet. In den ersten Monaten 2023 ging der Konsum aufgrund steigender Kosten und höherer Zinssätze stark zurück.