Informationen zu Importen aus der Ukraine
In den letzten Wochen häufen sich bei der GD Holz Service GmbH Anfragen zur Handhabung von Importen aus der Ukraine. Hier gilt: es muss grundsätzlich ein Sorgfaltspflichtsystem gemäß EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewandt werden. Bei ukrainischem Holz müssen dabei einige Besonderheiten beachtet werden.
Laut EU-Kommission ist der Import von Holz, das in unter Regierungskontrolle stehenden Gebieten in der Ukraine eingeschlagen wurde, grundsätzlich möglich (nachzulesen hier: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wald-Holz/Informationen_Ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Umsetzung der Vorgaben der EUTR ist jedoch sehr aufwändig und nicht in allen Fällen möglich. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- Es muss sichergestellt werden, dass der Krieg keinen Einfluss auf den Holzeinschlag hatte, also dass z.B. die Behörden in der Region zum Zeitpunkt des Holzeinschlags weiterhin gearbeitet haben.
- Es gilt nach wie vor die EU Country Conclusion zur Ukraine von Ende 2020 (siehe hier: www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Handel-Holz/EU-Holzhandelsverordnung/Schlussfolgerungen-Laender.html). Aufgrund dieser schätzt die EU das Risiko des illegalen Holzeinschlags in der Ukraine als sehr hoch ein. Die Umsetzung der EUTR bei Importen aus der Ukraine wird dadurch generell schwierig, aber nicht unmöglich.
- Die Lieferkette sowie der legale Einschlag sollten durch unabhängige Dritte (z.B. lokale NGOs) verifiziert werden. Wir empfehlen die NGO ForstCom, die schon für einige Importeure tätig war (Kontakt: ddr@forestcom.org.ua). ForestCom führt umfangreiche Dokumentenprüfungen durch, wobei aktuell noch nicht klar ist, ob diese Prüfungen für die BLE ausreichen.
- Risikominderungsmaßnahmen (z.B. NGO-Berichte) sind für jede Lieferung erforderlich. Exemplarische Prüfungen reichen nicht aus. Es empfiehlt sich deshalb, beim Lieferanten Dokumente für mehrere Lieferungen anzufordern und diese gesammelt extern prüfen zu lassen, anstatt dies für jede Lieferung durchzuführen.
- Es wird grundsätzlich ein zertifizierter Einkauf empfohlen (FSC 100%).
- Die komplette Lieferkette vom Wald bis zum Export sowie die Erntegenehmigungen müssen vorliegen. Alle Infos müssen zeitlich und mengenmäßig plausibel sein. Häufig ist die Lieferkette zwischen Einschlagsgenehmigung und Frachtbrief unterbrochen, die Frachtbriefe beginnen an Zwischenlagern. Für diese Fälle sind Nachweise für den Weg des Holzes vom in der Einschlagsgenehmigung angegebenen Ort bis zum Zwischenlager erforderlich.
- Alle Dokumente aus der Lieferkette (inkl. Kaufverträgen, Rechnungen etc.) müssen vorliegen und unterschrieben sein. Es muss immer das vollständige Dokument vorliegen, Ausschnitte reichen nicht aus.
- Bei der Einschlagsgenehmigung sollte ausgeschlossen werden, dass es sich um einen Sanitärhieb handelt. Die Information zum
Einschlagstyp
steht in der Regel in der 2. Zeile rechts, unter dem Forstbetrieb. Zudem wird der Einschlagstyp teilweise auch auf den Lieferscheinen erwähnt. Auch sollte geprüft werden, ob das Holz aus einem geschützten Wald kommt (Naturschutzgebiet, Erholungswald, Schutzwald). Holz aus Sanitärhieben ist nicht pauschal illegal, es kommt hier jedoch sehr häufig zu illegalem Einschlag. Der Nachweis, dass der Sanitärhieb legal war, ist nur unter großem Aufwand zu erbringen. - Es muss geprüft werden, ob der Lieferant oder der Forstbetrieb in illegale Aktivitäten verwickelt sind (Mögliche Quellen z.B. : court.opendatabot.ua, reyestr.court.gov.ua, detectives.org.ua/en und andere öffentlich zugängliche Quellen und Medien) und ob die Dokumente korrekt sind (open.ukrforest.com).
- Die Country Conclusion weist auch auf Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung hin. Es sollte deshalb geprüft werden, ob solche Briefkastenfirmen in der Lieferkette vorkommen.
- Es sollte geprüft werden, ob Holzqualitäten entlang der Lieferkette korrekt deklariert wurden und marktübliche Preise für das Rundholz gezahlt wurden.
- Informationen zur Region des Holzeinschlags und den Forstbetrieben, aus denen das Holz stammt, müssen gesammelt werden.
- Bei vergangenen Audits hat die BLE fehlende Angaben zur Baumart kritisiert, obwohl die Dokumente plausibel waren und die Angaben auf Einschlagsgenehmigung und Lieferscheinen dem Standard in der Ukraine entsprachen. Wir empfehlen deshalb, die entsprechenden Punkte auf den Dokumenten im Falle einer Prüfung genau zu erläutern, und ggf. weitere Informationen zu den Baumarten anzufordern.
- Alles, was Sie prüfen, sollten Sie dokumentieren. Explizit auch, wenn Sie nichts Negatives finden (Screenshots, Notizen), damit Sie später im Falle einer BLE-Prüfung einen entsprechenden Nachweis haben.
- In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass selbst namhafte Lieferanten in der Ukraine häufig nicht in der Lage sind, eine einwandfreie und plausible Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen an die Dokumentation sollten deshalb vorab klar mit den Lieferanten vereinbart werden.
Falls Sie Fragen zu Importen aus der Ukraine oder anderen EUTR-relevanten Themen haben, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an eutr@gdholz.de (fk).
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