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09.04.2025rss_feed

Klassifikation des Brandverhaltens von Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz

Bisher konnten Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz und Holzprodukten einheitlich in die europäische Brandklasse D (normal entflammbar) eingeordnet werden. Das galt auch für modifizierte und oberflächenbehandelte Hölzer, die ohne weitere Prüfung klassifiziert wurden. Für behandelte Produkte (mit CE-Kennzeichnung) ist dies nicht mehr möglich. Hersteller müssen die Brandklasse prüfen und entsprechend ausweisen.


Delegierter Rechtsakt der EU

Am 22. Mai 2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1399 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist nach einer Übergangsfrist von 90 Tagen am 22. August 2024 in Kraft getreten und ändert bzw. konkretisiert die Verordnung 2006/213/EG aus Gründen der Rechtssicherheit, wie es heißt. Die wesentliche Änderung besteht darin, die bisher definierten Bedingungen zur Einstufung des Brandverhaltens ohne den Nachweis einer durchgeführten Prüfung (in der Produktnorm als CWFT-Tabelle – Classification Without Further Testing – bekannt) einzuschränken.

Werkseitig behandelte Holzprodukte benötigen Brandtests

Für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz (nach EN 14915) mit CE-Kennzeichnung folgt daraus, dass eine Einstufung des Brandverhaltens ohne Prüfung nur noch für unbehandelte Produkte möglich ist. Alle werkseitig vorbehandelten Produkte (gemeint sind chemischer Holzschutz, thermische/chemische Holzmodifikation und alle Arten von Lasuren, Beschichtungen o. ä.) müssen nun für die CE-Kennzeichnung bezüglich der Klassifizierung des Brandverhaltens nach Vorgaben von EN 13501-1 geprüft werden. Für Hersteller bedeutet dies ein erheblicher Mehraufwand, entsprechende Brandprüfungen durchzuführen.

Hintergrund und weitere Schritte

Hintergrund dieser Entwicklung ist eine Untersuchung, die 2019 in Norwegen durchgeführt wurde. Sie ergab, dass Außenwandbekleidungen aus Massivholz nach EN 14915, die mit Holzschutzmitteln behandelt und/oder mit Oberflächenbeschichtung versehen sind, nicht immer den ausgewiesenen Brandverhaltensklassen D-s2, d2 bzw. D-s2, d0 entsprechen. Die Europäische Kommission erklärte daraufhin, dass eine Klassifizierung ohne weitere Brandprüfung (CWFT) nicht zulässig ist, wenn das Material behandelt wurde. Als weitere Reaktion darauf stellte die Kommission im November 2022 einen Entwurf einer Delegierten Verordnung vor und startete im Frühjahr 2023 eine öffentliche Konsultation. GD Holz hat sich von Anfang an eingebracht und versucht, eine möglichst praktikable Lösung für den Markt zu finden.


 

Zur Prüfung des Brandverhaltens von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz gibt es zwei Möglichkeiten, die Anwendung des Kleinbrennertests nach EN ISO 11925-2 zum Nachweis der Brandklasse E oder die Prüfung nach EN 13823 mit dem deutlich aufwändigeren SBI-Test für die Brandklassen A2, B, C und D.

Die Delegierte Verordnung umfasst Produkte, die der harmonisierten Norm EN 14915 entsprechen:

  • Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz für den Innenbereich
  • Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz für Außenanwendungen.

 

Versuchsreihen geplant

Nachdem einige Hersteller dazu übergegangen sind, in CE-Leistungserklärungen für die Brandklasse keine Leistung auszuweisen, führt dies zu einer unbefriedigenden Situation bei der Gebäudeplanung. Einzelne Hersteller haben bereits entsprechende Prüfungen veranlasst – größtenteils mit dem Ergebnis, dass das Brandverhalten durch z. B Oberflächenbehandlungen nicht signifikant beeinflusst wird. Dennoch müssen alle Hersteller von behandelten Fassadenprodukten, z. B. auch von vorvergrauten Fassadenprofilen, ihr Produkt, d. h. Holzart, Profiltyp und Behandlungsmittel in Kombination geprüft werden.

Gerade für die Hersteller von Beschichtungsmitteln stellt dies eine große Herausforderung dar. Aktuell ist eine größere Versuchsreihe mit Herstellern aus Österreich und Deutschland geplant, um für marktübliche Produktkombinationen verlässliche Werte zu bekommen, die zukünftig dann auch wieder ohne weitere Prüfungen deklariert werden können. GD Holz beteiligt sich aktiv an der Koordination dieses Projekts.

 

Quellen: IHD, DeSH, HDH

zel


Foto © timpuls-holzgebaeu.de

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