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Artikel für Newsletter allgemein

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Wie Sie aus unseren Newslettern und den einschlägigen Branchenmedien bereits wissen, sind bei der EU-Kommission zwei Antidumpingverfahren anhängig. Hierbei wird untersucht, ob im Produktionsland der zu untersuchenden Produkte Subventionierung in einem Maß stattfindet, dass die Produkte zu Dumpingpreisen auf den europäischen Markt kommen und dadurch die hiesige Industrie schädigen.

EUDR 06

Am 23.12.2024 wurde die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) offiziell im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die EUDR ab dem 30.12.2025 angewendet werden muss.

Zertifiziert

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die GD Holz Service GmbH seit dem 21.12.2024 offizielles Mitglied des FSC International ist.

Werbeplätze im GD Holz Newsletter sind seit Jahren beliebt. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, Werbung zu schalten, die direkt beim Kunden ankommt. Der GD Holz Newsletter geht jeden Mittwoch an knapp 2.000 direkte E-Mail-Adressen und efreut sich großer Klickzahlen. Sichern Sie sich bereits heute Ihre Wunschtermine.

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Auf unserer Fachseite www.holzvomfach.de bieten wir Ihnen ab sofort eine neue Werbemöglichkeit an.

BTW 2025 (© DBT)

Ob Klausurtagung in Seeon oder Dreikönigstreffen in Stuttgart - nach dem Jahreswechsel läuten die Parteien nun die heiße Phase des Bundestagswahlkampfes ein. In diesem Jahr können Sie bei den Kandidaten bei Ihnen direkt vor Ort für den Holzhandel werben und gleichzeitig Ihren Kontakt zu den politischen Entscheidungsträgern stärken.

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Bereits seit 2013 verfügt der GD Holz über eine Compliance Kartellrecht. Diese dient der Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften im Verband und sorgt im Rahmen der GD Holz Aktivitäten und Veranstaltungen für wettbewerbskonformes Verhalten der Mitgliedsunternehmen.

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Schweden hat kürzlich die EU-Kommission aufgefordert, Importe aus Russland mit höheren Importzöllen zu belegen. Der schwedische Außenhandelsminister Benjamin Dousa hat mit mehreren Amtskollegen ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission gerichtet.

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Am 18.12.2024 wurde die Novelle der Bauprodukten-Verordnung als Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Die Verordnung tritt am 7.1.2025 in Kraft und wird bis auf einzelne Absätze zum 8.1.2026 gültig.