Die Internetportale des GD Holz

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Artikel für Newsletter allgemein

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Bereits seit 2013 verfügt der GD Holz über eine Compliance Kartellrecht. Diese dient der Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften im Verband und sorgt im Rahmen der GD Holz Aktivitäten und Veranstaltungen für wettbewerbskonformes Verhalten der Mitgliedsunternehmen.

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Einfach mal die Messlatte höher legen…

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das Jahr 2024 war für unsere Branche wiederum ein herausforderndes Jahr, nachdem wir es bereits 2023 mit einem schwierigen Geschäftsumfeld zu tun hatten. Die Umsätze sind im Gesamtdurchschnitt weiter rückläufig, wenn auch nicht so stark wie vor einem Jahr. Die Betriebe kämpfen an vielen Fronten, gerade auf der Kostenseite gibt es etliche Herausforderungen für die Unternehmen. Wir hoffen für 2025 auf eine gewisse Bodenbildung oder aber zumindest auf einen Aufschwung in einigen Bereichen unseres Geschäftsumfeldes.

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In Industrieländern werden bis zu 40 % der Treibhausgas-Emissionen durch Gebäude und Gebäudetechnik verursacht. Darüber hinaus, tragen Bauen und Wohnen mit 60 % am Gesamtenergieverbrauch sowie 40 % zum Gesamtmüllaufkommen bei. Der Baubereich ist daher wesentlicher Ansatzpunkt zur Bekämpfung des Klimawandels.

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Liebe Mitglieder,

bitte beachten Sie, dass die GD Holz-Geschäftsstelle vom 23.12. bis zum 31.12.2024 nicht besetzt ist. Wir sind ab dem 02.01.2025 wieder für Sie erreichbar.

Ihr GD Holz-Team

EUDR 05

Die EU-Kommission hat Anfang Dezember mitgeteilt, dass im EUDR-Informationssystem (IS) ab sofort Sorgfaltserklärungen (SE) abgegeben werden können.

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Die vermehrte Nutzung des Werkstoffs Holz ist ein Kernanliegen des deutschen Holzhandels. Dafür sind Innovationsfähigkeit und konsequente Erweiterung der technischen Möglichkeiten des Rohstoffs Holz als Basis für eine erfolgreiche Anwendung als alternativem Werkstoff ebenso gefragt, wie moderne Marktbearbeitung und effektive Vertriebswege.

EUDR 04

Am gestrigen Dienstag, dem 17.12.2024, hat das EU-Parlament der Verschiebung der EUDR um ein Jahr endgültig zugestimmt. Die Verschiebung war eigentlich schon sicher, durch Änderungsanträge aus dem Parlament hatte es in den letzten Wochen aber noch einige Unsicherheiten gegeben.

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Das Merkblatt Unterlagsmaterialien unter Holzfußböden wurde vom Technischen Lenkungsgremium des vdp (Verband der deutschen Parkettindustrie) entwickelt und auf europäischer Ebene mit Experten der European Parquet Federation (FEP) abgestimmt. Dieses Merkblatt gibt allgemeine Hinweise und anwendungsabhängige Empfehlungen für Verlegeunterlagen zur losen Verlegung unter schwimmend verlegten Holzfußböden.