CITES-Neulistungen von Holzarten: Zwischen Behördenfrust, Informationsmangel und politischer Blockade
Die Diskussion um potenzielle Neulistungen von Holzarten unter dem CITES-Abkommen bringt einmal mehr die praktischen Herausforderungen ans Licht, mit denen sich Holzhändler, Importeure und Behörden konfrontiert sehen. Während der Schutz bedrohter Baumarten unstrittig ist, erweist sich die Umsetzung in der Praxis häufig als zäh, unkoordiniert und politisch sensibel.
Zentrales Problem ist in vielen Fällen der Mangel an belastbaren Daten aus den Exportländern – insbesondere solchen mit schwacher Verwaltungsstruktur oder restriktiver Informationspolitik. Für die Erstellung einer rechtssicheren Feststellung der Nicht-Gefährdung (Non-Detriment Finding, NDF) sind genaue Angaben zur Herkunft, zur bewirtschafteten Fläche und zum jährlichen Einschlag notwendig.
Der regelmäßige Ansatz ist dann, dass die Behörden des Importlandes zur Feststellung eines NDF an die Behörden des Exportlandes herantreten und Informationen zu bestimmten Arten einholen – dies bleibt jedoch vielfach ohne Erfolg. Auch in Deutschland gibt die zuständige wissenschaftliche Behörde den Hinweis, dass Antragsteller, sofern möglich, selbst Kontakte vor Ort nutzen und aktiv Informationen einholen sollten, um Verfahren zu beschleunigen. Das umgeht zwar dann den eigentlichen Kommunikationsweg von Behörde zu Behörde, jedoch ist es oft erfolgreicher: In den derzeit beim BfN vorliegenden Fällen rechnet man mit einem Abschluss, also einer positiven Einfuhrgenehmigung für die Sendungen aus Gabun, in den nächsten ein- bis eineinhalb Wochen.
In anderen Fällen scheitert die Informationsbeschaffung jedoch nicht an mangelndem Willen, sondern an politischen Rahmenbedingungen. Den GD Holz erreichte die Info aus Frankreich und Belgien, dass von dort gestellte Anfragen an die Behörde in Gabun mit einem politischen Verweis auf Geheimhaltungspflichten abgelehnt wurden – ein klassisches Beispiel dafür, wie sicherheits- oder machtpolitische Erwägungen dem Artenschutz und rechtskonformen Handel im Wege stehen können.
Ein Lichtblick sind hingegen oftmals die Zusammenarbeit zwischen ortsansässigen Unternehmen in Gabun, die ein hohes Maß an Transparenz und offener Kommunikation demonstrieren und so proaktiv mit wissenschaftlichen Behörden zusammenarbeiteten. Das Unternehmen stellte der deutschen Behörde vorhandene Daten zur Verfügung und fragte konkret nach, welche Informationen fehlen. Solche Kooperationen sind entscheidend, um Prozesse zu beschleunigen – und sollten als Modell für andere Exporteure dienen.
Noch deutlich schwieriger sind Fälle, bei denen nahezu alle Grundinformationen fehlen. Bei einigen Importvorgängen ist weder bekannt, wie viel Holz aus welchen Konzessionen stammt, noch gibt es Angaben zur jährlichen Einschlagsmenge. Ohne diese Mindestangaben ist ein seriöses NDF jedoch nicht möglich und in der Folge können selbst kooperative EU-Behörden keine Genehmigung erteilen.
Für EU-Importeure ist die Lage also nicht einfach: Es treten Verzögerungen ein, Exportgenehmigungen laufen ab und die Unsicherheiten erschweren die Planung. Es ist daher essenziell, dass auf EU-Ebene die eigentlich ja guten und bestehenden Standards auch einheitlich angewendet werden. Artenschutz darf nicht zur Handelsblockade werden, sondern muss fair, praktikabel und rechtskonform umgesetzt werden. Nur so kann über eine Listung in Anhang II und regulierten Handel auch der Werterhalt der Arten gewährleistet bleiben. (NOP)
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