Artikel für Newsletter allgemein
Willkommen im Jahr 2023!
wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, verbunden mit einer guten Gesundheit und vielen Ideen für Ihre geschäftlichen Aktivitäten!
Bei vielen Reklamationen im Holzhandel geht es um die entscheidende Frage, ob ein offener Mangel
oder ein verdeckter Mangel
vorliegt. Im B2B-Geschäft ist der Käufer einer Ware verpflichtet, eine Eingangsuntersuchung durchzuführen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Welche Punkte muss ein Zimmerer prüfen, wenn er Produkte des Holzhändlers abnimmt? Holzbau Deutschland hat hierzu eine Ablaufbeschreibung veröffentlicht.
Auch im Holzhandel wurden im Herbst 2022 zahlreiche Mitglieder von Anwälten aus Berlin und Meerbusch wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts abgemahnt. Der GD Holz hatte in Newsletter Artikeln informiert und empfohlen nicht zu zahlen. Außerdem hatten wir Beschwerden bei den Rechtsanwaltskammern eingelegt. Gegen beide Anwälte gehen inzwischen die Staatsanwaltschaften vor.
Moor-Birke ist Baum des Jahres 2023
Neue Kategorie "Mitglieder im Verband"
Wie wir bereits im Dezember angekündigt haben, starten wir heute mit unserer neuen Kategorie Mitglieder im Verband
.
Heute stellt sich das Unternehmen Ernst Eggers Holz-Grosshandlung vor.
Haben Sie auch Lust ihr Unternehmen hier kurz vorzustellen? Weitere Infos erhalten Sie unter koenig@gdholz.de
2023 bringt für Autofahrer wieder einige Änderungen in wichtigen Themen mit sich, die man kennen sollte. Im Anschluss geben wir einen Überblick über die Änderungen zum Verbandskasten, Führerscheinumtausch, CO₂-Abgabe und Klimabonus.
Der im Jahr 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland
ist abgeschlossen. Die offizielle Verabschiedung der Gebräuche durch die Kommission wird im 1. Quartal 2023 stattfinden. Das abschließende Papier liegt vor, nachdem im Juli 2022 ein Schlussentwurf veröffentlicht wurde, der den relevanten Verkehrskreisen zur Abstimmung vorlag.