Artikel für Newsletter allgemein
In regelmäßigen Abständen lassen wir die Geschäftsbedingungen, die wir unseren Mitgliedern kostenfrei zur Nutzung anbieten, rechtlich überprüfen. Vor kurzem hat die Prüfung der ALZ für den Profihandel stattgefunden. Es wurden kleine formale Änderungen vorgenommen. Es stehen damit also ALZ für den Holzhandel, Stand Juni 2023 zur Verfügung.
Neben den Regularien bieten wir wieder ein spannendes Programm zu aktuellen Fachthemen wie u.a. der Zukunft des Holzbaus, wir diskutieren über Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, informieren über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und tauschen uns aus über Digitalisierung, Personalgewinnung, Influencer und MegaTrends
im Holzhandel – seien Sie gespannt!
Regelmäßig berichtet der BGA in seinem Konjunkturbarometer
über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Großhandel. Das Konjunkturbarometer bietet umfangreiches Zahlenmaterial, anschauliche Grafiken und wichtige Daten insbesondere zu Umsätzen, Auftragslage, Preisen und Beschäftigung. Aktuell liegt die Mai Ausgabe vor, die Sie unten downloaden können.
Bei den innovativen Produkten kommen die Bewerbungen etwas schleppend.
Viele Holzhändler haben die gute Zeit genutzt, zu investieren und sich um Abläufe in der Firma zu kümmern. Noch nie wurde im Holzhandel so viel in die Digitalisierung investiert oder Um- und Neubauten erstellt. Das ist doch Grund genug, abzufragen welche Innovationen für den Innovationspreis Woody
prämiert werden können.
Holzhändler und Verband erreichen immer wieder Anfragen von Industriekunden nach Sicherheitsdatenblättern für Holz und Holzwerkstoffe, bzw. nach einer Bestätigung der Informationspflicht nach REACH-Verordnung. Die REACH-Verordnung ist die EU-Chemikalien-Verordnung, die das Chemikalienrecht europaweit zentralisieren und vereinfachen soll.
Ebenheitsabweichungen bei Fußbodenübergängen
Oft treten bei Fußböden Fragen der Gewährleistung bei Reklamationen auf. Dann sind neben der rechtlichen Bewertung auch Normen und Richtlinien gefragt. Was steht in der Norm? Wie hoch sind zulässige Toleranzen? Zu Fußböden und Stolperstellen
im Folgenden einige Hinweise.