Artikel für Newsletter allgemein
Für die meisten Händler relevant: Mit der letzten Vertragsstaatenkonferenz (CoP, Convention of the Parties) in Panama wurden im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für den Holzhandel sehr wichtige Arten unter Schutz gestellt. Der GD Holz hatte im Fachbereich Außenhandel Ende Dezember noch ein Gespräch mit dem stellv. Referatsleiter des BfN und wir haben die wichtigsten Ergebnisse nachfolgend als Fragenkatalog zusammengefasst.
Für das Erstellen handwerklicher Holztreppen gibt es das Regelwerk Handwerkliche Holztreppen – Regelwerk Holztreppenbau
, das von Tischler/Schreiner Deutschland gemeinsam mit Holzbau Deutschland 1998 herausgegeben wurde. Das Dokument hat in weiten Teilen weiterhin Gültigkeit, was ein Urteil des BGH 2013 bekräftigt.
Arbeitssicherheit: Prüfung von Gabelstaplern
Die Berufsgenossenschaft fordert, dass der Gabelstaplerfahrer täglich die Funktionsfähigkeit seines Staplers prüft. Erst wenn keine Mängel erkannt sind, darf der Stapler in Betrieb genommen werden. Dafür ist eine Sicht- und eine Funktionsprüfung durchzuführen.
Baugewerbe erwartet schwache Konjunktur
Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes ZDB sieht für 2023 deutlich rückläufige Zahlen im Wohnungsbau sowie im gesamten Baugewerbe.
Der GD Holz bietet Ihnen auch 2023 wieder ein attraktives und vielfältiges Angebot an fachlichen und insbesondere holzfachlichen Weiterbildungen. Das Schulungsangebot umfasst Seminare und Webinare für jede Karrierestufe – vom Auszubildenden bis zur Führungskraft.
Heute: "GS Götz Schmitt GmbH" aus Achim
In unserer neuen Serie Mitglieder im Verband
finden Sie jetzt wöchentlich ein neues Unternehmensportrait.
Diese Woche stellt sich die GS Götz Schmitt GmbH aus Achim vor.
Haben Sie auch Interesse, dass unsere Leser an dieser Stelle die Gelegenheit erhalten, Ihr Unternehmen kennenzulernen? Dann wenden Sie sich bitte an koenig@gdholz.de.
Willkommen im Jahr 2023!
wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, verbunden mit einer guten Gesundheit und vielen Ideen für Ihre geschäftlichen Aktivitäten!
Bei vielen Reklamationen im Holzhandel geht es um die entscheidende Frage, ob ein offener Mangel
oder ein verdeckter Mangel
vorliegt. Im B2B-Geschäft ist der Käufer einer Ware verpflichtet, eine Eingangsuntersuchung durchzuführen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Welche Punkte muss ein Zimmerer prüfen, wenn er Produkte des Holzhändlers abnimmt? Holzbau Deutschland hat hierzu eine Ablaufbeschreibung veröffentlicht.
Auch im Holzhandel wurden im Herbst 2022 zahlreiche Mitglieder von Anwälten aus Berlin und Meerbusch wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts abgemahnt. Der GD Holz hatte in Newsletter Artikeln informiert und empfohlen nicht zu zahlen. Außerdem hatten wir Beschwerden bei den Rechtsanwaltskammern eingelegt. Gegen beide Anwälte gehen inzwischen die Staatsanwaltschaften vor.