Artikel für Newsletter allgemein
Wollen wir doch mal wieder fröhlich sein……
…beim Heinze-Frühstück, wo sich alle bau(nahen)-Verbände und Hersteller treffen, wurden 11 Punkte gesammelt, warum es im Jahre 2023 gut sein wird / gut werden könnte:
1. Die Pandemie verliert seine Schärfe
2. Die Inflation geht wieder zurück
3. Der Gaspreis ist fast auf dem Niveau 2019
4. Die Strompreise werden sich wieder einpendeln
Es ist inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, dass ein Unternehmen auch bei bloßer Werbung seine Rechtsform angeben muss (also, ob das Unternehmen als GbR, KG, GmbH o.ä. organisiert ist), um zu verhindern, dass es von Mitbewerbern wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann.
KfW-Neubau-Förderung zum 1. März gestartet
Die staatliche Neubau-Förderung wurde zum 1. März 2023 neu aufgestellt. Seitdem kann das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau
(KFN) zur Finanzierung eines Bauvorhabens genutzt werden.
Das neue Programm löst die Neubau-Förderung im Rahmen des KfW-Förderkredits BEG Wohngebäude Effizienzhaus mit der Programmnummer 261 ab - dieses Produkt wird nun ausschließlich für Sanierungsvorhaben angeboten.
Am 03. März 2023 stellte der Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Ergebnisse der neuen Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose vor. Die Prognose reicht bis in das Jahr 2051 und berücksichtigt ein deutlich gestiegenes Bevölkerungswachstum, Veränderungen durch die Energiewende und Folgen des Ukraine-Krieges. Die genauen Daten und die Präsentation finden Sie im Anhang.
Widerrufsrecht für Verbraucher: Was passiert, wenn eine Frist nicht eingehalten ist? – Teil 2
Im NL 9/2023 hatten wir Sie darüber informiert, welche Fristen einzuhalten sind, wenn einem Verbraucher im Fernabsatz (also online) Waren verkauft werden. Je nachdem, welche der dortigen Fristen betroffen ist, knüpft das Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen an die Versäumung der jeweiligen Frist.