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Das für die Umsetzung der Schweizer Holzhandelsverordnung (HHV) zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat kürzlich eine Vollzugshilfe zur HHV veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass Schweizer Importeure sich künftig danach richten und entsprechende Informationen von ihren Lieferanten in der EU anfordern werden.
Der 17. Branchentag Holz nähert sich mit großen Schritten und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Über 150 Aussteller aus 16 Ländern haben sich einen Messestand gesichert und somit bereits 98 % der verfügbaren Fläche gemietet. Damit Sie Ihre Reise nach Köln rechtzeitig planen und günstig, entspannt und klimafreundlich anreisen können, haben wir Einiges zu bieten:
Das Merkblatt Unterlagsmaterialien unter Holzfußböden
wurde vom Technischen Lenkungsgremium des vdp (Verband der deutschen Parkettindustrie) entwickelt und auf europäischer Ebene mit Experten der European Parquet Federation (FEP) abgestimmt. Dieses Merkblatt gibt allgemeine Hinweise und anwendungsabhängige Empfehlungen für Verlegeunterlagen zur losen Verlegung unter schwimmend verlegten Holzfußböden.
Der Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) wurde von der EU-Kommission am 23.02.2022 vorgelegt. Die europäische Version des deutschen Lieferkettengesetzes will die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette deutlich verschärfen. Allerdings plädiert der Europäische Rat für eine etwas mildere Anwendung.
Innerhalb kürzester Frist waren die Info-Tage für Auszubildende in Bad Wildungen und unser beliebtes Einsteigerseminar 1 x 1 des Holzes in Dortmund ausgebucht. Nutzen Sie deshalb noch die Gelegenheit und melden sich für unser nächstes Webinar für neue Impulse in der Vertriebsgestaltung bei der intelligenten Marktbearbeitung an.
Verordnung zur „EU Taxonomie“ verabschiedet
Die EU hat am 31.07.2023 die Ergänzung zur EU Taxonomie
verabschiedet. Die CSRD 2023/5303 (Corporate Sustainable Reporting Directive) tritt zunächst für große Unternehmen ab 2024 in Kraft und verpflichtet diese zu einer umfangreichen Berichterstattung über nachhaltiges Handeln im Unternehmen. Ab 2025 wird die Verordnung abgestuft in der Berichterstattung auch für größere mittelständische Unternehmen verpflichtend.
Um jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin eine gefahrenfreie Ausübung der Arbeit zu gewährleisten, sind Betriebe zum Schutze der Gesundheit Ihrer Angestellten in Deutschland gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, Unfällen sowie berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen.