EUDR: neue Version der FAQs veröffentlicht
Die EU hat am Montag, den 11.12.2023 eine neue Version der Frequently Asked Questions
zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.
Das überarbeitete FAQ finden Sie unter folgendem Link: green-business.ec.europa.eu/implementation-eu-deforestation-regulation_en. Wir werden den Text nun im Detail analysieren und Sie informieren, falls es hier relevante Klarstellungen oder Änderungen gibt.
Ein Bereich, in dem uns Klarstellung versprochen wurde, ist das Thema der Übergangsregelung. Hintergrund ist, dass die Verordnung auch für Produkte gilt, die ab dem 29.6.2023 eingeschlagen und in der EU in Verkehr gebracht und ab dem 30.12.2024 dann weiterverarbeitet oder gehandelt werden. Im FAQ steht dazu folgendes:
Will the products placed on the Union market between the entry into force of the Regulation and its date(s) of applicability have to comply with the requirements of the Regulation?
The entry into application for large and medium enterprise operators and traders is foreseen 18 months after the entry into force of the Regulation (on 30 December 2024). This means that operators and traders do not have to comply with the requirements for products placed on the Union market before that date. For small- and micro undertakings this period is extended (24 months after the entry into force of the Regulation - on 30 June 2025).
Für uns ist damit weiter unklar, ob für Holz, das jetzt eingeschlagen und in Verkehr gebracht wird, bei Handel oder Verarbeitung ab 2025 ein Sorgfaltspflichtsystem angewandt und eine Sorgfaltserklärung abgegeben werden muss oder nicht. Wir haben bereits beim BMEL um Klarstellung dieses Punktes gebeten. Zudem haben wir heute Nachmittag einen Termin mit der EU-Kommission, bei dem wir das Thema ansprechen werden. Sobald es hierzu oder zu anderen relevanten Punkten neue Informationen gibt, werden wir berichten. (fk)