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Holzhändler verbrauchen viel Strom
Die derzeitige Energiepreisexplosion ist in aller Munde: Die Politik befasst sich intensiv mit der Abmilderung der Folgen für Industrie und Gesellschaft – sogar auf europäischer Ebene. Trotzdem sind die Lösungen ,übersichtlich'. Gut, dass der GDHolz bereits länger…
Der GD Holz startet ein neues kostenfreies Informationsformat für seine Mitglieder. In regelmäßigen Abständen werden Vorträge oder Workshops zu aktuellen Themen der Branche digital zur freien Teilnahme angeboten. Den Auftakt macht am 18.11.2021 der Workshop zum Thema 'Neue Kundengruppen erkennen und nutzbar machen'.
GD Holz und weitere Verbände der Holz- und Forstwirtschaft fordern die neue Bundesregierung auf, die Wald- und Holznutzung in Zukunft zu sichern.
Der Wald als 'Grüne Lunge' und Holz als nachwachsender Rohstoff sind unverzichtbar für den Klimaschutz. Nachhaltiges Bauen, Wohnen und Heizen mit Holz werden in den kommenden Jahren für den Wandel hin zur Klimaneutralität unverzichtbar sein.
EU-Kommission bringt neuen Verordnungsentwurf zu entwaldungsfreien Lieferketten auf den Weg
Bereits vor der offiziellen Veröffentlichung ist der Entwurf dieser neuen Verordnung bei europäischen Wirtschaftsverbänden wie dem europäischen Holzhandelsverband ETTF bekannt geworden.
Die Deutsche Bauchemie hat als Branchenverband einen umfangreichen Begleittext zur Folienserie Holzschutz herausgegeben. Auch wenn zunächst konstruktive Lösungen Holz und Holzprodukte im Außenbereich schützen sollen, sind für einige Anwendungen chemische Holzschutzmaßnahmen erforderlich. Die Folienserie und die neuen Begleittexte unterstützen dabei.
Das Bauchgefühl des Holzhändlers 2
Untersuchungen bestätigen: es gibt das gesunde Bauchgefühl des Holzhändlers nach wie vor. Mit dieser Eigenschaft wurden im Laufe der Jahrzehnte viele Hindernisse und Stolpersteine umsegelt. Auch bei der Führung der Firma, wie z. B. im Vertrieb konnte sich der Holzhändler immer auf diese Eigenschaft verlassen.
Neues Kaufrecht ab 2022
Wie wir bereits im Newsletter 27/2021 angekündigt haben, wird ab dem 01.01.2022 ein neuer Mangelbegriff im Kaufrecht eingeführt werden. Grund dafür ist die Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771). Die Neuregelungen gelten in Deutschland ab 2022 und bringen bedeutende Änderungen insbesondere im Verbrauchsgüterkaufrecht, aber auch im allgemeinen Kaufrecht mit sich.