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02.03.2022rss_feed

Wohnungsbautag im Verbändehaus Berlin – Der Einsatz von Holz ist bei den Rednern in aller Munde

Das Forum war in 'unserem' Verbändehaus hochgradig besetzt.

Von Linkspartei bis CDU war das Holz immer wieder Thema, weil alle Parteien, als auch Bundesbauministerin in Zukunft sehr auf Bauverdichtung und Aufstockung setzen, da ist der Werkstoff Holz natürlich geradezu prädestiniert.


Die Koalition hat einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik angekündigt: Der Wohnungsneubau soll – mit einem Schwerpunkt auf dem öffentlich geförderten Wohnungsbau – deutlich ausgeweitet werden. Geplant ist, die Investitionsbedingungen für das Bauen durch einen günstigeren Abschreibungssatz und veränderte Förderungen zu verbessern sowie den Bauprozess einfacher, digitaler und kosten- günstiger zu gestalten. Die Ampelkoalition peilt in ihrem Koalitionsvertrag das äußerst ambitionierte Ziel an, jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert, zu bauen

Der GD Holz begrüßt die Absichten der neuen Bundesregierung, den Wohnungsbau zu forcieren.

Mit der Neustrukturierung der Förderlandschaft für energetische Modernisierungen wurden bereits wichtige Punkte angestoßen, die mit der kurzfristigen Einstellung der KfW-Förderung für Neubau und Sanierungen jedoch konterkariert werden. Um die Wohnungsbautätigkeit nachhaltig zu erhöhen, sind planbare und verlässliche Rahmenbedingungen auch bei der Fördersystematik unabdingbar.

Für die Schaffung von mehr bedarfsgerechten Wohnraums, mehr Klimaschutz im Gebäudebereich und mehr Schnelligkeit beim ressourceneffizienten Bauen und Modernisieren schlägt die Aktion Impulse für den Wohnungsbau vor, die zeitnahe Realisierung der folgenden Maßnahmen voraussetzt:

Investitionsbedingungen im Mietwohnungsbau durch AfA-Anhebung verbessern Für die angestrebte Steigerung des Wohnungsneubaus müssen attraktive Anreize gesetzt werden. Die geplante Erhöhung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Mit der Anhebung wird ein wichtiges Signal nicht nur an Investoren, sondern auch an die Bauwirtschaft zum weiteren Aufbau der dringend benötigten Bau- und Handwerkerkapazitäten gesendet.

Förderung des energieeffizienten Bauens verlässlich fortführen (9,5 Milliarden Euro)

Um das energieeffiziente Bauen voranzubringen, ist die Förderung erhöhter energetischer Standards von zentraler Bedeutung. Insoweit muss hier schnellstmöglich eine Fortführung der bisherigen Förderung gewährleistet werden, solange die im Koalitionsvertrag vorgesehene Umstellung der Fördersystematik auf die Treibhausgasemissionen je Quadratmeter noch nicht eingeführt ist.

Geförderten Wohnungsbau vorantreiben und auskömmlich finanzieren

Der Bestand an Sozialmietwohnungen ist in den vergangenen Jahren erheblich geschrumpft, da deutlich mehr Wohnungen aus der Belegungsbindung gefallen sind als neue gebaut wurden. Daher ist die Ankündigung, jährlich 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten, ein ermutigendes Signal. Dafür muss die soziale Wohnraumförderung seitens des Bundes ab sofort aufgestockt und von den Ländern in angemessener Höhe kofinanziert werden. Die angekündigte Erhöhung der Bundesmittel um 1 Mrd. Euro ist ein erster wichtiger Schritt, reicht allerdings zur Erreichung der genannten Ziele bei Weitem nicht aus. Die beabsichtigte Neuausrichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Richtung bau-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischer Ziele ist zu begrüßen.

Wirksame Impulse für energetische Modernisierungen setzen

Um den Gebäudesektor bis 2045 vollständig zu dekarbonisieren, sollen die Treibhausgasemissionen von Gebäuden bereits bis 2030 um rund 45 Prozent gegenüber 2020 gesenkt werden. Dieses Ziel ist mit Holz erreichbar, wenn die Modernisierung von Gebäudehülle und -technik sowie die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, verbunden mit einem effizienten Gebäudebetrieb, optimal aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für die sozialverträgliche energetische Modernisierung vermieteter Wohngebäude zu optimieren.

Bildung selbstgenutzten Wohneigentums stärken

Die Förderung der Errichtung dauerhaft selbstgenutzten Wohneigentums kann ebenso im Interesse von jungen Familien und Schwellenhaushalten liegen, wie sie insbesondere bei der Vermeidung von Altersarmut hilft. Eigenkapitalersetzende Darlehen und eine flexiblere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer, wie sie die neue Bundesregierung beabsichtigt, sind in diesem Zusammenhang als erste Maßnahmen zur Erleichterung der Wohneigentumsbildung zu begrüßen.

Die im Koalitionsvertrag vielfach erwähnte Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren ist nicht zuletzt für den Wohnungsbau, insbesondere hinsichtlich städtebaulicher Verdichtung, Umnutzung und Erweiterung des Bestandes, von erheblicher Bedeutung und sehr zu unterstützen. Durch Entbürokratisierung, verstärkten Personalaufbau in der Verwaltung und Einbeziehen des modularen und seriellen Bauens und Sanierens einschließlich der Verwendung typisierter Bauelemente können Prozesse vereinfacht, Behörden entlastet und Kosten gesenkt werden. Hierzu kann auch die verstärkte Digitalisierung beitragen – von der Bauplanung über Genehmigungsverfahren und Ausführung bis hin zur Bewirtschaftung. Schließlich ist für die Erreichung der Wohnungs- bau-Ziele auch die bedarfsgerechte Versorgung mit Baurohstoffen dauerhaft zu gewährleisten und die heimische Rohstoffgewinnung zu sichern. Auch hier gilt es, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Flächen effizient nutzen – Nachverdichtung von Quartieren vorantreiben

Trotz der ambitionierten Neubauziele ist ein effizienter Umgang mit der Ressource Grund und Boden wichtig, um die Flächenverbrauchsziele der Bundesregierung langfristig einhalten zu können. Deshalb ist es notwendig, die Potenziale im Bestand zu nutzen. Daher sind sowohl die Möglichkeiten der Erweiterung mit Aufstockungen und Dachausbauten als auch Umwandlungen von Büro- oder Gewerbeimmobilien in Wohnraum und Nachverdichtungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf zu unterstützen. Im Sinne des flächeneffizienten und energetisch nachhaltigen Bauens ist dabei stets die Quartiersentwicklung zu berücksichtigen. Um diese Potenziale auszuschöpfen, sollten eine entsprechende Förderung gewährt werden sowie Aufstockungen bzw. Umnutzungen auch bei der Weiterentwicklung von Instrumenten der Wohnraumförderung künftig verstärkt Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sollte im Bau- und Planungsrecht, z.B. in den Landesbauordnungen, verstärkt auf Erfordernisse des Bauens im Bestand im Sinne einer Umbauordnung abgestellt werden. (hd)

 


Foto: © slavun - fotolia.com

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