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22.11.2024rss_feed

Monitoring Organization der GD Holz Service GmbH führt Audits durch

Die Sorgfaltspflicht der GD Holz Service GmbH ist im Januar 2015 als Monitoring Organization (MO) durch die EU-Kommission akkreditiert worden. Grundlage für die Akkreditierung ist ein ausgefeiltes Sorgfaltspflichtsystem auf der einen Seite und ein Qualitätsmanagementsystem auf der anderen Seite. Die Sorgfaltspflicht ist das Instrument, um die Legalität des Holzimportes in den Binnenmarkt sicherzustellen. Das Qualitätsmanagement dokumentiert Abläufe und Verfahren innerhalb der Arbeitsweise der MO.


Im Frühsommer diesen Jahres hat die GD Holz Service GmbH allen bisherigen Vertragspartnern neue Verträge angeboten, bis Oktober 2015 haben mehr als 80 Importeure, die im Wesentlichen Mitglied im GD Holz sind, die Verträge unterzeichnet. In diesem Zusammenhang weist die GD Holz Service GmbH darauf hin, dass auch Holzimporteure, die nicht Mitglied im GD Holz sind, in die MO aufgenommen werden können – das gilt für Holzimporteure in Deutschland, Österreich und Luxemburg.

 

Im Sommer 2015 hat die MO der GD Holz Service GmbH die ersten Audits nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt. Die bisherigen Prüfungen sind ohne Beanstandungen erfolgt, kleinere Hinweise zur Verbesserung, wie beispielsweise einer exakteren Darstellung der Lieferkette, wurden den zu prüfenden Unternehmen an die Hand gegeben.

Die GD Holz Service GmbH wird nach einem Verteilungsschlüssel etwa 16 Betriebe im Jahr auditieren, Unternehmen, die nicht Mitglied im GD Holz sind, werden jedes Jahr auditiert.

 

Erste Erfahrungen der Monitoring Organization zeigen, dass die Importeure gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Holzhandelsverordnung ihre Sorgfaltspflicht professionell und reibungslos durchführen. Zahlreiche Holzproben haben beim Thünen-Institut ergeben, dass es keine Beanstandungen gibt. Inzwischen hat die erste externe Überprüfung der Arbeitsabläufe der Monitoring Organization durch einen unabhängigen Gutachter stattgefunden.

Die erste offizielle Überprüfung durch die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erwartet die Monitoring Organization Anfang des kommenden Jahres.

 

Wichtig ist die derzeit geführte Diskussion um die Novelle der Holzhandelsverordnung, die weitere Holzsortimente in das Regime der Verordnung einbeziehen soll. So wird auch seitens der Monitoring Organization begrüßt, dass Gartenstühle, Werkzeuge oder Sportgeräte mit Holzbestandteilen unter das Regime der Verordnung fallen sollen, sodass die Sorgfaltspflicht auch auf diese Verwendungszwecke ausgedehnt wird. Das wird für mehr Sicherheit beim Kauf von Importhölzern führen, aber auch einen Beitrag dazu leisten, den illegalen Holzeinschlag in den Ursprungsländern weiter zu verringern.

 

Berlin, 03. November 2015


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