Zwölftes Sanktionspaket gegen Russland in der Schmiede
Ende Oktober hat EU-Chefdiplomat Josep Borrell nach einem Treffen der EU-Außenminister angekündigt, ein weiteres Sanktionspaket mit neuen Handelsbeschränkungen zu entwerfen. Neben dem Importverbot für russische Diamanten sollen auch Maßnahmen zur Verschärfung der Ölpreisobergrenze sowie eine gezieltere Kontrolle von Sanktionsumgehung darin enthalten sein.
Borrell zufolge wird dieses Paket auch Vorschläge des EU-Rates umfassen, die die EU-Länder dann akzeptieren müssen, bevor das Paket verabschiedet werden kann. Den Aufschlag für das Paket macht die Kommission.
Erwähnenswert ist, dass die EU bereits russische Vermögenswerte im Gesamtwert von über 200 Mrd. Euro eingefroren hat und nun Vorschläge erörtert, wie die Erlöse aus deren Reinvestition zur Unterstützung der Ukraine verwendet werden könnten. Es geht im Kern also um die Abschöpfung von Kapitalgewinnen, da eingefrorene Vermögen oder Gegenstände nicht ohne weiteres anderweitig genutzt werden dürfen. Vorgesehen sind zudem, und das ist auch für den Holzhandel und Import relevant, strengere Kontrollen der bestehenden Sanktionen auch in Drittländern. Diesbezüglich soll eine Liste erstellt werden, die Unternehmen dieser Länder enthält, welche Russland bei der Umgehung der Sanktionen helfen.
Laut EUobserver haben Litauen und Polen bereits Vorschläge für neue Sanktionen vorgelegt. Die Vorschläge sind weitreichend, wobei Estland ein vollständiges Handelsembargo gegenüber Russland präferiert. Ungarn hingegen hat erneut bekräftigt, dem zwölften Sanktionspaket nicht zuzustimmen, wenn dies seinen nationalen Interessen widerspräche.
EU-Sanktionen sollen auch für solche Unternehmen gelten, die im Namen oder auf Anweisung
eines auf der Sanktionsliste aufgeführten russischen Unternehmens handeln. Und das unabhängig von Anteilsquoten. Eine entsprechende aktualisierte Klarstellung hat die EU-Kommission am 23. Oktober hinsichtlich der Gründe für Unternehmensprüfungen veröffentlicht.
Selbst wenn russische Unternehmen kurz vor der Aufnahme in Sanktionslisten ihre Anteile an dritten Unternehmen auf unter 50% reduziert hätten, handelten diese wahrscheinlich
noch immer im Interesse der sanktionierten Organisation. Weitere Anhaltspunkte seien die Übertragung von Anteilen eines sanktionierten Unternehmens innerhalb derselben Unternehmensgruppe
und die Aufrechterhaltung eines erheblichen Einflusses des sanktionierten Unternehmens
, beispielsweise durch ein Vetorecht bei Unternehmensentscheidungen. Warnsignale seien darüber hinaus auch das Nutzen komplexer Unternehmens- oder Treuhandstrukturen, die mit russlandfreundlichen Ländern verbunden sind
, das Verschieben von Vermögenswerten zuvor sanktionierter Eigentümer zugunsten ihrer Verwandten sowie zahlreiche
Anteilsübertragungen sanktionierter auf nicht sanktionierte Unternehmen.
Für den Fall, dass die Umgehung trotz gezielter Sanktionen und weiterer Kontakte nach wie vor erheblich und systemisch ist, wird die EU in der Lage sein, außerordentliche Maßnahmen als letztes Mittel zu ergreifen. In diesem Fall kann der Rat einstimmig beschließen, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien, deren Ausfuhr nach Russland bereits verboten ist, insbesondere Güter und Technologien, die bei Kampfhandlungen zum Einsatz kommen, in Drittländer zu beschränken, in deren Rechtsraum nachweislich ein anhaltendes und besonders hohes Risiko der Umgehung von Sanktionen besteht. (pet)
Quellen: consilium.europa.eu | euobserver.com | Newsletter der Delegation der dt. Wirtschaft in Russland
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