Zu viel Bürokratie: EUDR muss in der Konkretisierung vereinfacht werden
Die neue Verordnung EUDR ist Ende Juni in Kraft getreten. In einer Informationsveranstaltung haben Vertreter der EU-Kommission die beteiligten Kreise (Stakeholder) über das weitere Verfahren informiert. Bis zur Umsetzung der EUDR sind noch 18 Monate Zeit. In Arbeitsgruppen sollen nunmehr konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet und die Möglichkeit zu Kritik und Anregungen gegeben werden.
Als in Brüssel akkreditierte Organisation wird der europäische Holzhandelsverband sich aktiv in diese Arbeit einbringen und für seinen Bereich Verbesserungen bzw. Erleichterungen fordern.
Auf Abteilungsleiterebene fand in der vergangenen Woche ein Gespräch beim deutschen BMEL in Berlin statt, bei dem es um dasselbe Thema ging. GD Holz forderte in dem Gespräch, das Dokumentenmanagement bei der neuen Verordnung möglichst gering zu halten, die Pflicht zur Geolokalisierung nochmals zu überdenken und insbesondere Einfluss zu nehmen auf die Einstufung der Herkunftsländer in low risk oder high risk countries.
Neu an der EUDR ist, dass auch vom europäischen (deutschen) Waldbesitz eine Sorgfaltspflicht gefordert wird, dafür ist die Angabe des genauen Standortes ebenfalls erforderlich. Ebenso wie die EU-Kommission in Brüssel ist das deutsche Ministerium in den Informationsfluss von ETTF und GD Holz an die Kommission eingebunden. Der Vorstand des GD Holz Fachbereiches Außenhandel wird daher in den kommenden Wochen zunächst eine Vorlage mit den wichtigsten Punkten zur Umsetzung der EUDR erarbeiten. (gb)
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