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15.02.2023rss_feed

Wollen Sie Energie und somit Geld sparen? Hier finden Sie Förderprogramme für Holzhändler im Bereich Energieeinsparungen

Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten enorm gestiegenen Preise für Gas, Öl, Strom & Co. ist das Thema Energiesparen so aktuell wie selten zuvor. Tatsächlich stehen Ihrem Unternehmen einige Förderprogramme im Bereich Energieeinsparungen zur Verfügung: Durch eine Energieberatung oder Investitionen in beispielsweise Energiemanagementsoftware können Sie Energie und Geld sparen.


Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz und knapp, welche Förderprogramme Ihnen zum Thema Energieeinsparungen zur Verfügung stehen. Für jeden Bereich (Energieberatung, Gebäude, klimaneutrales Unternehmen, Anlagen/Maschinen/Prozesse) wird jeweils eine Fördermöglichkeit vorgestellt. Alle weiteren Förderprogramme zum Thema Energie & Umwelt sowie zu Mobilität & Logistik und Innovation & Digitalisierung finden Sie im Bürokratieguide im Intranet (https://intranet.gdholz.net/) oder wenden Sie sich an nitsche@gdholz.de für weitere Informationen.


Förderungen im Bereich Energieberatung

Bundesförderung für Energieberatung und Energieaudit für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA)

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Energieberatung über einen qualifizierten Berater. Die Beratung soll dabei helfen, die Energieeffizienz im Betrieb zu steigern und so Energieausgaben zu senken. Unternehmen haben zwei Möglichkeiten der Förderung:

  • Förderung einer Energieberatung für Nichtwohngebäude/Firmengebäude, bei der ein Sanierungskonzept erstellt wird oder eine Neubauberatung erfolgt
  • Energieberatung in Form eines Energieaudits, bei dem das Gebäude, die Anlagen und das Nutzerverhalten betrachtet wird

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des förderfähigen Beratungshonorars.

Bei einem Energieaudit sieht die Höhe der Förderung folgendermaßen aus:

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Bei der Förderung in Form einer Energieberatung beträgt die Förderhöhe auch 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro

Förderungen im Bereich Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude (KfW-Kredit Nr. 263)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes (Effizienzgebäude 40) bzw. die Sanierung von bestehenden Immobilen zu Effizienzgebäuden. Es werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, gefördert. Dazu gehören auch die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.

Mit dem Jahreswechsel gab es einige Änderungen: Der Tilgungszuschuss für Worst Performing Buildings (ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört) ist von 5 % auf 10 % gestiegen und gilt nun auch für das Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.

Es werden nun auch Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden jedoch nicht mehr gefördert.

Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn

  • durch die neu einge­baute Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird bzw.
  • mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.

Das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNE) wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Das QNE wiederum erfordert eine Verwendung von zertifiziertem Holz und Holzwerkstoffen. Für das QNG PLUS müssen mindestens 50 %, für das QNG PREMIUM mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Belegt werden kann dies durch PEFC-Zertifikate, FSC®-Zertifikate oder durch vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die förderfähigen Kosten – und damit der maximale Kredit­betrag für ein Effizienz­gebäude – orientieren sich an der Netto­grundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Netto­grundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem die Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse erreicht wird. Davon erhalten Sie 5 % als Tilgungszuschuss, also maximal 500.000 Euro.


 

Förderungen im Bereich klimaneutrale Unternehmen

Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW-Kredit Nr. 293)

Was wird gefördert?

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften. Dazu zählen zum Beispiel Green IT und eine Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Die KfW fördert beispielsweise Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung wie Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, CO2-arme Wärmeerzeugung und Wärme-Kraft-Kopplung, Energiespeicher, Gas- und Wärmenetze und der Ausbau, die Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme- und Kältenetzen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 25 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben. Die KfW gewährt einen Förderkredit ab 3,27 % effektivem Jahreszins (Stand 15.02.2023).


 

Förderungen im Bereich Anlagen, Maschinen und Prozesse

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 3 – Energiemanagementsoftware (BAFA, KfW-Kredit Nr. 295)

Was wird gefördert?

Gefördert wir der Kauf, die Installation und Inbetriebnahme von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware. Unternehmen können mithilfe dieser Technologien ihre Energie- und Materialströme systematisch erfassen, steuern und letztlich ihre Energieeffizienz verbessern. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere der Erwerb einer erstmaligen Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagementsoftware und deren relevanten Softwarekomponenten sowie der Erwerb von z. B. Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. In Verbindung mit dem Kauf der erstmaligen Lizenz ist auch die Einweisung bzw. Schulung des Personals im Umgang mit der Software förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

(an)


Foto: © -  Syda Productions - Fotolia.com

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