Widerrufsrecht für Verbraucher: Welche Fristen sind zu beachten? – Teil 1
Bei online abgewickelten Kaufverträgen zwischen dem Holzhandel und Verbrauchern regelt das Gesetz unterschiedliche Fristen, die unbedingt zu beachten sind und in der Praxis immer mal wieder für böse Überraschungen sorgen. Hier finden Sie sie im Überblick:
Konkret sind folgende Fristen zu unterscheiden:
- Widerrufsfrist
- Rückzahlungsfrist
- Rückgabefrist
1. Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist gibt vor, wie lange der Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Grundsätzlich beträgt diese Frist 14 Tage, ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware beim Kunden angekommen ist (Ausnahmeregelung z.B. bei Sonderanfertigungen, hier kann nicht widerrufen werden).
Erhält der Verbraucher seine Ware bei einer einheitlichen Bestellung in Teillieferungen, so läuft die Frist erst, wenn er die letzte Teillieferung erhalten hat!
Weiter beginnt die Widerrufsfrist erst anzulaufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem oben genannten Zeitpunkt.
Die Widerrufsfrist kann durch Vereinbarung zwischen den Parteien zugunsten des Verbrauchers verlängert, nicht aber zu seinen Lasten verkürzt werden.
2. Rückzahlungsfrist
Diese Frist gibt vor, bis wann der Unternehmer dem Verbraucher im Falle des Widerrufs spätestens den bereits gezahlten Kaufpreis und die ggf. bereits gezahlten Versandkosten (Hinsendekosten) zurückzahlen muss. Das Gesetz schreibt hierzu vor, dass die empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens aber nach 14 Tagen ab dem Zugang der Widerrufserklärung beim Unternehmer zurückzugewähren sind. Allerdings kann das Unternehmen die Rückzahlung verweigern (Zurückbehaltungsrecht), bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat.
Auch die Rückzahlungsfrist kann nicht rechtlich belastbar durch Vereinbarung zwischen den Parteien zugunsten des Unternehmers verlängert werden, da dies den Verbraucher unangemessen benachteiligen würde.
3. Rückgabefrist
Diese Frist gibt vor, bis wann der Verbraucher im Falle des Widerrufs die Widerrufsware spätestens an den Unternehmer zurückgeben muss. Auch hier gilt grundsätzlich die Unverzüglichkeit ab der Abgabe der Widerrufserklärung durch den Verbraucher.
Hat der Unternehmer nicht angeboten, die Widerrufsware beim Verbraucher abzuholen, muss der Verbraucher diese an den Unternehmer zurücksenden. In diesem Fall reicht es zur Fristwahrung aus, wenn der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat (z. B. durch Vorlage eines Einlieferbeleges).
Die Rückgabefrist kann durch Vereinbarung zwischen den Parteien zugunsten des Verbrauchers verlängert, nicht aber zu seinen Lasten verkürzt werden.
(ga)
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