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06.03.2023rss_feed

Widerrufsrecht für Verbraucher: Was passiert, wenn eine Frist nicht eingehalten ist? – Teil 2

Im NL 9/2023 hatten wir Sie darüber informiert, welche Fristen einzuhalten sind, wenn einem Verbraucher im Fernabsatz (also online) Waren verkauft werden. Je nachdem, welche der dortigen Fristen betroffen ist, knüpft das Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen an die Versäumung der jeweiligen Frist.


1. Widerrufsfrist

Gibt der Verbraucher seine Widerrufserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist - also in 14 Tage - ab, so erlischt das Widerrufsrecht und er kann sich nicht mehr hierauf berufen. Der Widerruf ist durch Erklärung gegenüber dem Unternehmen zu erklären. Die Kontaktdaten, die sich aus der Widerrufsbelehrung ergeben, sind zu verwenden. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Die bloße Rücksendung der Ware ohne entsprechende Erklärung genügt nicht zur wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts und kann auch nicht durch eine spätere Erklärung geheilt werden. Maßgeblich ist, dass die Widerrufserklärung selbst fristgerecht abgegeben wird.

Hat der Verbraucher die Widerrufsware bereits an den Unternehmer zurückgeschickt, den Widerruf aber nicht fristgerecht erklärt, kann der Unternehmer den Widerruf als verfristet zurückweisen und den Verbraucher zur Abholung der Ware auffordern oder ihm die erneute Zusendung der Ware auf Kosten des Verbrauchers anbieten.

2. Rückzahlungsfrist

Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht form- und fristgerecht ausgeübt, so muss der Unternehmer ihm den ggf. bereits gezahlten Kaufpreis und die ggf. bereits gezahlten Versandkosten innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen.


Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat das Unternehmen für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat.

Zahlt der Unternehmer nicht fristgerecht, so kommt er mit Fristablauf in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung des Verbrauchers bedarf. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Unternehmer dem Verbraucher für einen evtl. Verzugsschaden. Beauftragt der Verbraucher etwa nach Verzugseintritt einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Forderung, so muss der Unternehmer auch die dem Verbraucher hierdurch entstehenden gesetzlichen Gebühren erstatten.

 

3. Rückgabefrist

Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht form- und fristgerecht ausgeübt und die Ware bereits erhalten, so muss er dem Unternehmer die Widerrufsware spätestens innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Widerrufsware beim Verbraucher abzuholen oder die Parteien haben eine längere Rückgabefrist vereinbart.

Sendet der Verbraucher die Ware nicht fristgerecht zurück, so kommt auch er in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung des Unternehmers bedarf. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Verbraucher dem Unternehmer für einen evtl. Verzugsschaden. Beauftragt der Unternehmer etwa nach Verzugseintritt einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Forderung auf Herausgabe der Ware, so muss der Verbraucher auch die dem Unternehmer hierdurch entstehenden gesetzlichen Gebühren erstatten. (ga)


Foto: © fotohanselcofotolia

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