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08.02.2023rss_feed

Was tun, wenn der Vorlieferant den Mangel verneint?

In der täglichen Beratungspraxis stellt sich oft die Frage, wie damit umzugehen ist, dass ein berechtigter Mangel reklamiert wird, der Vorlieferant die Haftung aber verweigert oder nur auf den Ersatz des fehlerhaften Produkts begrenzen möchte. Kann der Händler gegenüber dem Kunden darauf verweisen und ebenfalls die Haftung ablehnen oder begrenzen?


Die Antwort ist hier leider eindeutig: Nein

Die Gewährleistungshaftung erfolgt immer innerhalb der Vertragsverhältnisse. Der Kunde kann sich mit seiner Reklamation nur an den Vertragspartner wenden und dieser kann dann beim Vorlieferanten Regress nehmen.

Gegenüber dem Kunden muss der Händler die Gewährleistung erfüllen und auch in Vorleistung treten.

Wenn als der Vorlieferant die Haftung ablehnt, ist es prozessual im Verfahren, um den Regress zu klären.

Im Zweifel startet man hierbei mit einem selbstständigen Beweisverfahren und lässt sachverständig klären, ob ein produktionsbedingter Mangel gegeben war.

Danach würde es dann darum gehen, ob der Händler seiner Eingangsuntersuchungs- und Rügepflicht rechtzeitig nachgekommen war.


Alternativ könnte der Händler es auf einen Prozess gegen sich ankommen lassen. Das heißt, auch er verweigert gegenüber dem Kunden die Haftung. Wenn dieser dann ein Gerichtsverfahren anstrengt, sollte der Händler dem Vorlieferanten den Streit verkünden, so dass dieser in den Prozess mit eingebunden wird. Das würde dann spätere Vorgehen gegen den Vorlieferanten erleichtern. Dieser Weg ist kosten- und zeitintensiv.

Entsprechendes gilt, wenn der Vorlieferant nur bereit ist, einen teil der Kosten zu übernehmen. Es ist inzwischen gesetzlich festgeschrieben, dass bei einer Reklamation der Händler für alle Kosten der Nacherfüllung aufzukommen hat, dazu zählen auch die Aus- und Wiedereinbaukosten.

Für dieses gesamte Kostenpaket kann er beim Vorlieferanten Regress nehmen, wenn dieser ebenfalls für den Mangel haften muss. Notfalls muss auch hierfür dann ein Prozess direkt im Verhältnis Händler – Vorlieferant geführt werden. (ga)



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