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15.05.2024rss_feed

Was ist CITES?

Die Liste der Abkürzungen im Holzhandel ist lang, CITES ist eine davon. Es ist, wie oft behauptet, keine Zertifizierung wie bei den großen Nachhaltigkeitssystemen, trotzdem befasst es sich mit Nachhaltigkeit und Schutz bedrohter Arten und hat auch einen Einfluss auf die Anwendung der EUTR.


CITES, oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (auch: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten) ist ein internationaler Vertrag, der den Handel mit bedrohten Arten reguliert, um deren Überleben zu sichern. Unterzeichnet von 183 Ländern, klassifiziert es Arten in Anhänge basierend auf ihrem Schutzbedarf. Durch Kontrolle des Handels hilft CITES, Arten vor Übernutzung und illegalen Handlungen zu schützen. Das Übereinkommen fördert auch den nachhaltigen Handel und den Schutz der biologischen Vielfalt.

Kontrolliert wird die Einhaltung der CITES Regularien durch Behörden im Produktionsland für den Export und durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn für den Import nach Deutschland oder den weiteren Handel in andere Teile der EU.

Wichtig ist, dass es unterschiedliche Schutzklassen gibt, wobei die strengste Schutzklasse (I) nur für wissenschaftliche Zwecke gehandelt werden dürfen. Darunter fallen im Holzbereich zum Beispiel Abies guatemalensis (Guatemala-Tanne) oder Dalbergia nigra (brasilianisches Rosenholz).


Bereits für die zweitstrengste Schutzklasse II besteht kein Handelsverbot und darunter gelistete Hölzer dürfen gehandelt werden – sie benötigen nur die entsprechenden Genehmigungen durch die Behörden. Unter den Schutzstatus II fallen zum Beispiel Afzelia, Khaya und Afrormosia. Zum November 2024 werden Ipe und Cumaru in diese Schutzkategorie aufgenommen, dürfen aber ebenfalls ausdrücklich weiter gehandelt werden. Der Handel mit diesen Arten soll sogar gefördert werden, damit deren ökonomische Bedeutung für das Produktionsland erhalten bleibt.

CITES-gelistete Hölzer im Anhang II oder III erfordern keine weitere Prüfung im Rahmen der EUTR, nachdem das BfN den Import freigegeben hat. Die Überwachung der Regularien im Exportland erübrigt also eine Legalitätsprüfung für die EUTR. (pet)


Foto: © CITES-Logo
© Foto Cites.org

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