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26.03.2024rss_feed

Wachstumschancengesetz passiert den Bundesrat

Nach monatelanger Verzögerung hat es im Bundesrat eine Mehrheit für das Wachstumschancengesetz gegeben, das nach der Vermittlung eine steuerliche Entlastung für Unternehmen im Volumen von 3,2 Milliarden Euro vorsieht, in erster Linie über zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten.


Für den Wohnungsbau könnte das Wachstumschancengesetz einen großen Impuls setzten, so sieht es die SPD-Bundesbauministerin. Danach wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AFA) eingeführt. Diese wird den Bau neuer Wohnungen attraktiver machen, weil in den ersten Jahren nach Fertigstellung größere Beträge steuerlich geltend gemacht werden können als bei den bisherigen Abschreibungsregelungen. Um in den Genuss der degressiven AFA zu kommen, muss der Beginn des Wohngebäudebaus zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen. Seitens anderer Bauverbände wird in dem Kontext Kritik laut, wonach der Topf des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) bereits so gut wie leer sei. Da wird eine verlässliche Anschlussfinanzierung eingefordert, die bislang aber noch fehlt. (gb)