VOC-Bestimmungen bundesweit aufgehoben
Nachdem die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Bayern die im Anhang 8 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(MVV TB) festgelegten Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB und Spanplatten für unzulässig erklärt haben, folgte ein Beschluss der Bauministerkonferenz diese Anforderung bundesweit zu streichen. Ein großer Erfolg für die Branche!
Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg im Dezember 2020, ist der bayerische Verwaltungsgerichtshof ebenfalls der Argumentation der Kläger gefolgt: Die in den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) vom 26. Februar 2021 geregelten Grenzwerte für VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen verletzen Grundrechte der Hersteller und sind unwirksam (Urteil vom 24.11.2021, Az. 2 N 19.1938).
Nach den beiden Urteilen mit Signalwirkung werden die sog. VOC-Anforderungen für Span- und OSB-Platten nunmehr komplett und bundesweit durch die Bauministerkonferenz außer Kraft gesetzt (offizielle Bekanntgabe steht noch aus). Diese Entscheidung ist auch für andere Produktgruppen relevant, weil die VOC-Vorgaben für Span- und Faserplatten nur als weiterer Schritt zu einer VOC-Reglementierung aller Holzprodukte zu sehen ist. Dies wurde nun – zumindest in Deutschland – aufgehalten.
Anforderungen werden gestrichen
Die gesamte Holzwirtschaft lehnte die Grundlage der VOC-Regelungen als unwissenschaftlich ab. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und das Umweltbundesamt (UBA) forderte aber eine Bewertung der Vorgaben zu den VOC-Emissionen, welche im Anhang 8 der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, MVVTB) Einzug hielten.
Kronospan und SwissKrono klagten gegen die Landesbauordnungen, welche die VOC-Regelungen umsetzten. Nach einem gerichtlichen Erfolg in Baden-Württemberg haben sie zuletzt auch in Bayern ein erfolgreiches Urteil erstritten. Nun hat die Bauministerkonferenz eine vollständige Umsetzung der rechtskräftigen Urteile aus Baden-Württemberg und Bayern angekündigt:
- Die Anforderungen an VOC-Emissionen (für Span- und OSB-Platten) werden gestrichen
- Diese Streichung wird durch Anpassung in der MVV TB 2022/1 erfolgen und wird jetzt in die Notifizierung gegeben
- Die Fachkommission Bautechnik hat den Bundesländern empfohlen, diese Anpassungen (also Streichung) der VOC-Anforderungen für Span- und OSB-Platten bereits jetzt vorzunehmen. Es wird berichtet, dass Einvernehmen der Bundesländer besteht, dieser Empfehlung zu folgen (siehe Schreiben anbei).
Signalwirkung für Europa?
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Aufhebung im Markt zeigen werden. Auch setzen sich die Regelungsdiskussionen seit einiger Zeit auf europäischer Ebene fort. Doch für den nationalen Alleingang, der eine Wettbewerbsverzerrung darstellte, ist mit dieser Entscheidung ein Ende gekommen.
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