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09.01.2024rss_feed

Update zur vorläufigen Einigung zu der europäischen Lieferkettenrichtlinie

Wie bereits berichtet, hatten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament am 14. Dezember 2023 vorläufig über die CSDDD – die Europäische Lieferkettenrichtlinie – geeinigt. Dabei wird im Gegensatz zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht nur die vorgelagerte Wertschöpfungskette betrachten, sondern auch Teile der nachgelagerten Wertschöpfungskette.


Der endgültige Text wird nicht vor Ende Januar 2024 erwartet. Im Januar werden einige technische Trilogsitzungen stattfinden, um den Text final fertigzustellen. Die Abstimmungen im Rat, im Rechtsausschuss und im europäischen Parlament werden dann voraussichtlich im April (Plenum) und im April/Mai (Rat) erfolgen. Der Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:
- Nach 3 Jahren für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten (2027)
- Nach 4 Jahren für Unternehmen mit 500+ (2028)
- Nach 5 Jahren für Unternehmen mit 250+ in Hochrisikosektoren (2029)

Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.lto.de/recht/hintergruende/h/eu-parlament-rat-trilog-csddd-lieferkette-haftung-unternehmen

 

Der GD Holz fordert vertreten durch seinen Spitzenverband BGA den Stop des europäischen Gesetzgebungsverfahrens:


Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie endlich Konsequenzen zieht und sich auf europäischer Ebene stärker für unseren Wirtschaftsstandort einsetzt. In seinem jetzigen Zustand kann und darf Deutschland dieser Richtlinie nicht zustimmen, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen BGA angesichts der Trilog-Verhandlungen zur europäischen Lieferkettenrichtlinie.

Die europäische Richtlinie verstärkt die Belastungen durch das deutsche Lieferkettengesetz nochmal. Der deutsche Mittelstand ertrinkt schon jetzt in Berichtspflichten und einer Flut von Fragebögen. Zusätzlich schadet es der Wettbewerbsfähigkeit und der Diversifizierung der Lieferketten massiv. Die von der Leyen-Kommission enttäuscht mich maßlos. Das ist nicht die Stimme der wirtschaftlichen Vernunft, sondern das Gesicht der Bürokratie. Der Rat und das Parlament haben sich auf eine Sanktionsstrafe in Höhe von 5 Prozent des globalen Nettoumsatzes geeinigt. Das, gepaart mit der zivilrechtlichen Haftung für mittelbare Zulieferer, erweitert den Druck auf die betroffenen Unternehmen, so Jandura weiter.
Wir befinden uns mitten in der Rezession und in einem globalen Wettrennen um Marktzugänge, Lieferketten und Rohstoffe. Die Unternehmen stehen unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Wer nun eine solche Zusatzregulierung beschließen will, hat wenig von wirtschaftlichen Zusammenhängen begriffen, so der BGA-Präsident abschließend.

 


Die amtliche (umfassende und etwas unübersichtliche) Gegenüberstellung der Positionen, sowie eine vorläufige Übersicht zu der Einigung finden Sie untenstehend als pdf.. (ga)


Foto: © Thinkstock.com

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