UPDATE: Abmahnungen wegen Google Fonts
Auf unsere Newsletter-Meldungen der letzten beiden Wochen haben wir zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Zwischenzeitlich treiben zwei Anwaltskanzleien im Holzhandel ihr Unwesen: Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin und die RAAG Kanzlei von Nikolaos Dikigoros. Untenstehend erhalten Sie den Link, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre Seite abmahngefährdet ist. Zunächst empfehlen wir allen zu prüfen, wie Google Fonts eingebunden ist. Es gibt in der Tat eine Entscheidung des Landgerichts München I, die Anfang des Jahres ausgeurteilt hat, dass die Übermittlung der IP-Adresse auf einen amerikanischen Server einen Datenschutzverstoß darstellt, der auch zu einem Schmerzensgeldanspruch i.H.v. 100,- € führen kann.
Das war überraschend und ein Anspruch auf Schmerzensgeld anstelle eines Schadensersatzanspruches, der konkret nachgewiesen werden muss, wäre tatsächlich eine neue Ära im Bereich der Datenschutzverstöße. Allerdings liegt diese Einzelentscheidung inzwischen wohl auch dem EuGH zur Prüfung vor. Wenn wir hierzu das Aktenzeichen erhalten, informieren wir Sie näher.
Mit diesem Link können Sie zum einen überprüfen, ob Ihre Seite abmahngefährdet ist oder nicht. Sollte eine dynamische Verweisung von Google Fonts vorliegen, erklärt Ihnen zum anderen ein Tutorial Schritt für Schritt wie Sie das ändern können:
Im Newsletter 41/2022 hatten wir einen Link zu einer Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben, die ein kostenloses Muster für ein Antwortschreiben zur Verfügung stellt. Uns ist bekannt, dass darauf teilweise Antworten der abmahnenden Kanzleien kamen.
Wir empfehlen weiterhin auf die Forderungen nicht einzugehen. Es ist offensichtlich, dass es diesen Kanzleien darum geht, auf unseriöse Art und Weise eine Form von Inkasso zu betreiben. Es ist nicht davon auszugehen, dass tatsächlich Mandanten hinter den Kanzleien stehen, die ein Verfahren gegen Sie führen würden, dessen Ausgang absolut ungewiss ist. Außerdem müsste der Mandant erklären, warum er bei allen Holzhandlungen gleichzeitig die Internetseiten besucht hat.
Mit dieser Auffassung schließt sich der GD Holz einer Empfehlung mehrerer seriöser Datenschutz–und IT-Anwälte an. Selbstverständlich ist nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall anders laufen könnte, wir bitten also um Verständnis, dass wir keine Garantie dafür übernehmen können. Sollte es bei einem von Ihnen tatsächlich anders laufen, werden wir Sie selbstverständlich weiter unterstützen. Der GD Holz geht gegen beide Kanzleien standesrechtlich vor. Über diese Verfahren werden wir Sie auch weiter informieren. (ga)
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