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19.03.2025rss_feed

Überarbeitung der Dachlatten-Vereinbarung für keilgezinkte Dachlatten

Im Juli 2022 wurde die letzte Fassung der Dachlatten-Vereinbarung unterzeichnet. Die bewährte Vereinbarung wurde damals überarbeitet, weil sich normative Grundlagen geändert hatten und maschinell sortierte Dachlatten aufgenommen wurden. Aktuell laufen Diskussionen zur Aufnahme von keilgezinkten Dachlatten in die Vereinbarung.


Seit Ende 2024 sind neben den etablierten Dachlatten (visuell oder maschinell sortiert) auch keilgezinkte Dachlatten am Markt erhältlich. In Zukunft ist zu erwarten, dass diese im Holzhandel vermehrt erhältlich sein werden. Bisher gab es noch Fragen, ob diese genauso wie herkömmliche Dachlatten eingesetzt werden können.

Die Berufsgenossenschaft (BG Bau) hat nun in einer ersten Veröffentlichung grünes Licht für diese Dachlatten gegeben – oder zumindest schreiben sie nicht, dass sie nicht verwendet werden sollten.


Festigkeitsvorgaben für keilgezinkte Dachlatten

Die geltende Dachlatten-Vereinbarung für Hersteller, Händler und ausführende Unternehmen des Dachdecker- und Zimmerer-Gewerks ist Grundlage für Anforderungen und Vorgaben an festigkeitssortierte Latten. Darin werden bis dato ausschließlich Regelungen für Dachlatten aus einem Stück gemacht. Es handelt sich um aus einem Stamm hergestellte Vollholzprodukte, die entweder nach DIN 4074-1 visuell bzw. nach DIN EN 14081-1 maschinell zu sortieren sind.

Um nachhaltig und wirtschaftlich zu handeln, passen Hersteller Produktionsprozesse und Produkte an. Vor diesem Hintergrund sind nun auch aus mehreren Holzteilen bestehende, keilgezinkte Dachlatten erhältlich.

Diese müssen den Anforderungen für Bauprodukte nach DIN EN 15497 entsprechen. In DIN EN 15497 Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung ist keilgezinktes Bauholz als Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung europäisch genormt.

Zur Zertifizierung sind für diese Latten eine Flach- und Hochkant-Biegefestigkeit der Lattenquerschnitte auch als Standplatz (100 kg auf 15 cm in Feldmitte) nachzuweisen. Ihre Qualitäts- und Festigkeitskriterien entsprechen entweder einer visuellen Sortierung nach DIN 4074-1 oder bei maschineller Sortierung den Festigkeitsklassen nach DIN EN 338.

Überarbeitung der Dachlatten-Vereinbarung in Arbeit

Derzeit sind die beteiligten Branchenverbände im Gespräch, um zu beraten, wie die bestehende Dachlatten-Vereinbarung um keilgezinkte Dachlatten ergänzt werden kann.

Vor allem geht es darum, wie die keilgezinkten Dachlatten eindeutig gekennzeichnet werden können, um sie von anderem Bauholz oder weiteren Holzprodukten zu unterscheiden.

Unternehmen erkennen geprüfte Dachlatten an der CE-Kennzeichnung des Materials in Verbindung mit der stirnseitig roten Farbkennzeichnung auf den Latten und bei maschinell sortierten Dachlatten mit zusätzlichen Produkt-Kennzeichnungen auf der Dachlatte.


Hintergrund

Im Juli 2022 unterzeichneten Handwerks-, Handels- und Herstellerverbände im Zusammenschluss mit dem Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherungen e. V. (DGUV) die Neufassung der Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz.

 

Mitzeichnende Verbände:

  • Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V. (BDF)
  • Sachgebiet Hochbau im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
  • Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
  • Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz)
  • Hauptverband der deutschen Holzindustrie e. V. (HDH)
  • Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH)

 

Mit ihrer Unterschrift bekennen sich die Verbände zu den Grundlagen der Arbeitssicherheit. Ziel ist, die Sicherheit von auf Dächern arbeitenden Personen zu gewährleisten. Zugleich wird ihnen die Arbeit durch eine leicht erkennbare und praxisbewährte farbliche Kennzeichnung der Dachlatten erleichtert.

Die Vereinbarung beschreibt Anforderungen an Dachlatten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und fasst die für die CE-Kennzeichnung notwendigen Angaben zur Sortierung, Beschreibung (Unterlagen) und Markierung zusammen. Zusätzlich zu visuell sortierten Dachlatten, werden in dieser Vereinbarung auch maschinell sortierte Dachlatten berücksichtigt. (zel)



Foto © GD Holz

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