Tegernseer Gebräuche – Umfrage: Qualität von Rauspund
Die 'Tegernseer Gebräuche' werden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen sind, wird noch Anhang A 'Güteklassen für Nadelschnittholz' überarbeitet. Zum 'Rauspund' haben wir eine Umfrage gestartet, um die handelsübliche Qualität festzustellen. Machen Sie mit?!
Hier der Link zur Umfrage:
-> www.surveymonkey.de/r/TG-Rauspund (läuft bis einschl. 22.12.2021)
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche
oder TG
werden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen sind, wird derzeit der Anhang A Güteklassen für Nadelschnittholz
überarbeitet. Das Gesamtdokument wird voraussichtlich Mitte 2022 verabschiedet.
Die Handelsgebräuche – meist Tegernseer Gebräuche
oder kurz TG
genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter. Sie spielen für sämtliche inländische Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Industrie, Handel und ausführendem Handwerk eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails dünn sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.
Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.
Teile 1 und 2 abgeschlossen
Nach der Verabschiedung des für den Holzhandel äußerst wichtigen Teil 1 der Gebräuche zu den rechtlichen Bestimmungen, wurde in mehreren Kommissionssitzungen Teil 2 zu produktspezifischen Bestimmungen überarbeitet und neu festgestellt. Dort war insbesondere die Abgrenzung von Schnittholzprodukten nach TG im Gegensatz zu normativ geregelten Holzprodukten nach anderen Vorgaben oder Normen sehr wichtig. Zudem hat sich die technische Holztrocknung für viele Produkte etabliert und unterliegt meist einer Vereinbarung der Lieferfeuchte. Diesen Aspekten wird in der Neufassung des Teils 2 Rechnung getragen.
Nach Abschluss der Beratungen zum ersten Teil der Gebräuche Ende 2020 wurde eine Gegenüberstellung der Versionen 1985 und 2021 erstellt, die auf der Website des GD Holz unter www.gdholz.de/handelsgebraeuche einsehbar ist.
Offiziell gültig bleibt zunächst die Fassung 1985, allerdings gibt die Gegenüberstellung Hinweise, welche Gebräuche sich in den Jahren gewandelt haben und zu welchen Ergebnissen die Neufeststellung gekommen ist. Offiziell werden die Gebräuche nach Abschluss der Neufeststellung zu Teil 2 und den Anhängen als Gesamtdokument verabschiedet.
Umfrage zu Rauspund
Nachdem wir das Mittel der Umfrage bereits erfolgreich zum Thema Skonto
und übliche Holzfeuchten
genutzt haben, erfolgt nun eine Abfrage zum Rauspund
. Der Begriff Rauspund
wird schon seit vielen Jahren weit über seine ursprüngliche Begriffsbedeutung hinaus verwendet, bezieht er sich doch auf ein ungehobeltes, raues Brett mit angearbeiteter Nut und Feder. Viele der als Rauspund angebotenen Waren sind aber Hobeldielen geringerer Güteklasse. Wie sehen Sie das?
Vor kurzem haben wir zur Übersicht einen Artikel dazu in unserem Newsletter veröffentlicht:
-> Ist der Begriff Rauspund noch zeitgemäß?
Nun möchten wir fragen: Wie sehen Sie das? Handeln Sie mit Rauspund? Wenn ja, nach welcher Qualität?
Zur Umfrage:
-> www.surveymonkey.de/r/TG-Rauspund (läuft bis einschl. 22.12.2021)
Vielen Dank für’s Mitmachen!
(zel)
Weitere Informationen
Im GD Holz Intranet finden Sie unter intranet.gdholz.net im Bereich Handelsgebräuche
weitere Informationen zum Thema.
Eine gute Übersicht des aktuellen Stands der Bearbeitung finden Sie auch auf der Webseite des GD Holz zu den Tegernseer Gebräuchen (www.gdholz.de/handelsgebraeuche)
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