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18.05.2022rss_feed

Tegernseer Gebräuche – Inhaltliche Arbeiten abgeschlossen

Wie bereits mehrfach berichtet werden die Tegernseer Gebräuche neu festgestellt. Nach einer zweitägigen Sitzung der Kommission wurden gestern die inhaltlichen Arbeiten an der Neufassung weitgehend abgeschlossen.

Das Schlusspapier wird in den kommenden Monaten den relevanten Verkehrskreisen zur Abstimmung vorgelegt und voraussichtlich im Herbst gemeinsam verabschiedet.


Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche oder TG wurden neu festgestellt. Nachdem die Überarbeitungen von Teil 1 und Teil 2 bereits im letzten Jahr abgeschlossen werden konnten, wurden nun noch die Anhänge, Einleitung und Gesamtstruktur des Dokuments beraten. Das Gesamtdokument wird voraussichtlich Mitte 2022 verabschiedet.

In einer gestern (17.05.2022) veröffentlichten Pressemitteilung haben die Verbände DeSH (Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverbands) und GD Holz (Gesamtverband Deutscher Holzhandel) auf den Abschluss der inhaltlichen Beratungen hingewiesen. Die Pressemitteilung finden Sie anliegend.

Die Handelsgebräuche – meist Tegernseer Gebräuche oder kurz TG genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter. Sie spielen für sämtliche inländische Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Industrie, Handel und ausführendem Handwerk eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails dünn sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.

Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.

 

Teile 1 und 2 bereits abgeschlossen

Nach der Verabschiedung des für den Holzhandel äußerst wichtigen Teil 1 der Gebräuche zu den rechtlichen Bestimmungen, wurde in mehreren Kommissionssitzungen Teil 2 zu produktspezifischen Bestimmungen überarbeitet und neu festgestellt. Dort war insbesondere die Abgrenzung von Schnittholzprodukten nach TG im Gegensatz zu normativ geregelten Holzprodukten nach anderen Vorgaben oder Normen wichtig. Zudem hat sich die technische Holztrocknung für viele Produkte etabliert und unterliegt meist einer Vereinbarung der Lieferfeuchte. Diesen Aspekten wird in der Neufassung des Teils 2 Rechnung getragen.

Nach Abschluss der Beratungen zum ersten Teil der Gebräuche Ende 2020 wurde eine Gegenüberstellung der Versionen 1985 und 2021 erstellt, die auf der Website des GD Holz unter www.gdholz.de/handelsgebraeuche einsehbar ist. Auch eine Gegenüberstellung des Teils 2 wurde dort zwischenzeitlich eingestellt.

Offiziell gültig bleibt zunächst die Fassung 1985, allerdings gibt die Gegenüberstellung Hinweise, welche Gebräuche sich in den Jahren gewandelt haben und zu welchen Ergebnissen die Neufeststellung gekommen ist. Offiziell werden die Gebräuche nach Abschluss der Neufeststellung zu Teil 2 und den Anhängen als Gesamtdokument verabschiedet.

 

Durchgeführte Abfragen

Mehrere Male – gerade, wenn es um die tägliche Praxis ging – haben wir das Mittel der Umfrage genutzt. An dieser Stelle daher danke für Ihre Beteiligung an den Themen Skonto und übliche Holzfeuchten und Rauspund. Durch Ihre Mithilfe konnten wir die Position des deutschen Holzhandels sehr gut vertreten.

 

Weitere Informationen

(zel)


Foto: © DeSH

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