Tegernseer Gebräuche – Entwurf Teil 2 jetzt noch kommentieren!
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als 'Tegernseer Gebräuche' oder kurz 'TG' werden derzeit neu festgestellt. Teil 1 wurde bereits abgeschlossen, zu Teil 2 liegt ein Entwurfspapier vor, das noch bis 12. Juli 2021 kommentiert werden kann.
Teil 1 wurde abgeschlossen, zu Teil 2 liegt jetzt ein Entwurfspapier vor.
Die Handelsgebräuche – meist Tegernseer Gebräuche
oder kurz TG
genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB (Handelsgesetzbuch) Normcharakter. Sie spielen für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Industrie, Handel und ausführendem Handwerk eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails dünn sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.
Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.
Synopse zu Teil 1
Nach Abschluss der Beratungen zum ersten Teil der Gebräuche Ende 2020 wurde eine Gegenüberstellung der Versionen 1985 und 2021 erstellt, die auf der Website des GD Holz unter www.gdholz.de/handelsgebraeuche einsehbar ist.
Offiziell gültig bleibt zunächst die Fassung 1985, allerdings gibt die Gegenüberstellung Hinweise, welche Gebräuche sich in den Jahren gewandelt haben und zu welchen Ergebnissen die Neufeststellung gekommen ist. Offiziell werden die Gebräuche nach Abschluss der Neufeststellung zu Teil 2 und den Anhängen als Gesamtdokument verabschiedet.
Neufeststellung des zweiten Teils
Seit Dezember 2020 arbeitet die Gebräuchekommission an der Neufeststellung des Teil 2 der TG. Fokus des zweiten Teils liegt auf den nativen Vollholzprodukten Schnittholz und Furnier, da unterschiedlich verklebte und weiterverarbeitete Holzprodukte nicht im Detail in Gebräuchen regelbar sind. Der erste Teil hingegen bleibt für alle üblichen Holzprodukte gültig.
Kritische Punkte im Teil 2 – Ihre Erfahrung ist gefragt!
Der Teil 2 enthält sägerspezifische Regelungen zu Einschnittsmaß, Messbezugsfeuchte und Trocknung. Hier muss aus Sicht des Holzhandels berücksichtigt werden, dass sich der Handel mit Produkten wie unbesäumter Blockware in den letzten Jahrzehnten stark reduziert hat und die Anforderungen an die Produkte gestiegen sind. Das Vereinbaren einer Sortierung und einer definierten Holzfeuchte ist für viele Produkte, insbesondere wenn diese im Bauwesen verwendet werden, ein Muss. Die Verbände der Zimmerer, Tischler/Schreiner und der Dachdecker fordern den Einsatz geregelter Bauprodukte, was im Widerspruch zu marktverfügbarer Ware im Schnittholzbereich stehen kann. (zel)
Wir nehmen Ihre Kommentare gerne noch bis einschl. 12.7.2021 entgegen!