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13.10.2021rss_feed

Tegernseer Gebräuche – Arbeiten an Teil 2 abgeschlossen

Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als 'Tegernseer Gebräuche' oder kurz 'TG', werden derzeit neu festgestellt. Nach Teil 1 wurde jetzt auch Teil 2 abgeschlossen. Das Gesamtdokument wird voraussichtlich Mitte 2022 verabschiedet.


Die Handelsgebräuche – meist Tegernseer Gebräuche oder kurz TG genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter. Sie spielen für sämtliche inländlische Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Industrie, Handel und ausführendem Handwerk eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails dünn sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.

Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.

 

Teil 2 wurde abgeschlossen

Nach der Verabschiedung des für den Holzhandel äußerst wichtigen Teil 1 der Gebräuche zu den rechtlichen Bestimmungen, wurde in mehreren Kommissionssitzungen der Teil 2 zu produktspezifischen Bestimmungen überarbeitet und neu festgestellt. Dort war insbesondere die Abgrenzung von Schnittholzprodukten nach TG im Gegensatz zu normativ geregelten Holzprodukten nach anderen Vorgaben oder Normen sehr wichtig. Zudem hat sich die technische Holztrocknung für viele Produkte etabliert und unterliegt meist einer Vereinbarung der Lieferfeuchte. Diesen Aspekten wird in der Neufassung des Teils 2 Rechnung getragen. Den finalen Entwurf finden Sie anbei. Gültig wird dieser aber erst mit der Bekanntgabe und Verabschiedung des gesamten Dokuments der neuen Tegernseer Gebräuche.

 

Synopse zu Teil 1

Nach Abschluss der Beratungen zum ersten Teil der Gebräuche Ende 2020 wurde eine Gegenüberstellung der Versionen 1985 und 2021 erstellt, die auf der Website des GD Holz unter www.gdholz.de/handelsgebraeuche einsehbar ist.

Offiziell gültig bleibt zunächst die Fassung 1985, allerdings gibt die Gegenüberstellung Hinweise, welche Gebräuche sich in den Jahren gewandelt haben und zu welchen Ergebnissen die Neufeststellung gekommen ist. Offiziell werden die Gebräuche nach Abschluss der Neufeststellung zu Teil 2 und den Anhängen als Gesamtdokument verabschiedet.

 

Weitere Informationen

Kennen Sie schon unser neues Intranet, exlusiv für Verbandsmitglieder? Unter intranet.gdholz.net finden Sie im Bereich Handelsgebräuche weitere Informationen zum Thema.

Eine gute Übersicht des aktuellen Stands der Bearbeitung finden Sie auf der Webseite des GD Holz zu den Tegernseer Gebräuchen (www.gdholz.de/handelsgebraeuche)