Strafbarkeit der Fälschung und Nutzung von Corona Impf- und Testnachweisen
Die Corona-Pandemie hat für viele neue Aspekte in Rechtsprechung und Gesetzgebung gesorgt. Insbesondere das Infektionsschutzgesetz ist zahlreichen Änderungen unterworfen. Seit Juni 2021 ist es strafbar, wissentlich eine unrichtige Schutzimpfung zu dokumentieren, eine Bescheinigung über einen Impf- oder Testnachweis unrichtig auszustellen oder unrichtige Dokumentationen/ Bescheinigungen zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen.
Wer dagegen verstößt riskiert Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, (beim Gebrauchen eines Impf- oder Testnachweises) bzw. zwei Jahren (für unrichtiges Dokumentieren oder Bescheinigen einer Impfung oder eines Tests) oder Geldstrafe.
Während das Dokumentieren einer unrichtigen Schutzimpfung oder das Ausstellen von Bescheinigungen als Sonderdelikte nur von Ärzten und impfberechtigten Personen begangen werden können. kann die Täuschung im Rechtsverkehr von jedem verwirklicht werden, der gefälschte Testnachweise oder Impfbescheinigungen bewusst vorzeigt.
Die Impfpässe selbst müssen nicht gefälscht werden, da sie frei verkäuflich sind. Die fälschlichen Einträge der Impfungen, die kleinen Aufkleber mit dem Namen des Vakzins werden hingegen aktuell in großen Stil unberechtigt nachgemacht. Für einen Laien sind die Fälschungen selten erkennbar.
Wer Opfer einer Täuschung wird, kann Strafanzeige bei der Polizei erstatten, ist dazu aber nicht verpflichtet. (ga)
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