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20.04.2022rss_feed

Steuerentlastungsgesetz 2022

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden. Zur Entlastung sollen zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2022 sowie der Grundfreibetrag für 2022 angehoben werden.


Folgende steuerliche Maßnahmen sollen (unter anderem) den Preisanstieg für die Bürger abfedern:

Angesichts der gestiegenen Spritpreise soll die am 1.1.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Entfernungskilometer- vorgezogen werden und soll rückwirkend zum 1.1.2022 38 Cent betragen. Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Die höhere Entfernungspauschale wirkt sich aber wegen des ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 EUR überschreitet.

Wer weniger weit pendeln muss, soll über einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag ebenfalls entlastet werden. Er soll rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 EUR auf 1.200 EUR erhöht werden.

Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags schlägt unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer durch. Der bisher in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist.

Die Art und Weise der Neuberechnung ist nach der Gesetzesbegründung nicht zwingend festgelegt. Sie kann danach

  • durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume,
  • durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder
  • durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen.

Die Finanzverwaltung soll nach Verabschiedung dieses Änderungsgesetzes entsprechende Programmablaufpläne aufstellen und bekanntmachen.

Geplant ist, dass der Entwurf am 13.05.2022 vom Bundestag verabschiedet wird und dann am 10.06.2022 den Bundesrat passiert. Den Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes finden Sie in der untenstehenden PDF. (ga)




Foto: © Wrangler - Fotolia.com

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