Sorgfaltspflichtengesetz im parlamentarischen Verfahren
Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz befasst. Er folgte der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und erhob keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf. Am 17. Mai 2021 findet die öffentliche Anhörung statt.
Zur Anhörung am kommenden Montag haben die Fraktionen nach derzeitigem Stand folgende Sachverständige eingeladen:
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
- ILO Vertretung in Deutschland
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel)
- Initiative Lieferkettengesetz
- Markus Löning, Berlin
- Robert Grabosch, Berlin
- Prof. Dr. Markus Krajewski, Erlangen
Unterdessen hört man, dass CDU-seitig derzeit verschiedene Punkte in die Verhandlungen mit der SPD eingebracht werden, die auf eine Klarstellung unbestimmter Rechtsbegriffe (z. B. substantiierte Kenntnis
unter § 9 Abs. 3) bzw. auf eine Beschränkung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette hinauslaufen könnten. Auch das Thema Finanzdienstleistungen wird wohl unter Einbeziehung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums eingehender diskutiert. Die Intervention des BGA und der anderen Wirtschaftsverbände scheint demnach Wirkung zu zeigen. Dennoch gibt es dem Vernehmen nach wohl grundsätzlich eine Mehrheit für den Gesetzesentwurf auch in der CDU-/CSU-Fraktion. (ga)