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09.06.2021rss_feed

Schweiz beschließt Einführung von EUTR-Pendant

Wie bereits mehrfach berichtet, plante die Schweiz die Einführung von Regelungen gegen illegalen Holzeinschlag. Der Schweizer Bundesrat hat die neue Holzhandelsverordnung nun am 12.05.2021 angenommen, sie gilt ab 01.01.2022. Für den Handel mit der Schweiz können sich daraus einige Änderungen ergeben.


Ziel der Schweizer Holzhandelsverordnung (HHV) ist der Abbau von Handelshemmnissen zwischen der EU und der Schweiz durch die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die auch für Holz aus der Schweiz gilt. Zuständige Behörde für importiertes Holz ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Inhaltlich sind EUTR und HHV praktisch identisch, auch was den Anwendungsbereich betrifft. Die Schweiz strebt eine gegenseitige Anerkennung von HHV und EUTR an, entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission konnten aber aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht abgeschlossen werden. Für Importe von der Schweiz nach Deutschland muss deshalb weiterhin die EUTR angewandt werden, bis eine entsprechende Einigung zu Stande kommt.

Schweizer Importeure müssen ab 2022 auch für Holz aus der EU ein Sorgfaltspflichtsystem anwenden. Das BAFU schreibt dazu folgendes: Erstinverkehrbringer müssen auch für Importe aus der EU eine Risikobewertung durchführen. Falls eine Bestätigung des Erstinverkehrbringens in der EU vorliegt, wird diese in der Regel als Nachweis verstanden. Besteht Grund zur Annahme, dass Schweizer Erstinverkehrbringer von Produkten aus der EU Risiken nicht berücksichtigt haben, kann das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Kontrollen durchführen.

Über den Inhalt einer solchen Bestätigung stehen wir momentan im Austausch mit dem BAFU. Sobald Erkenntnisse zur Handhabung in der Praxis vorliegen, werden wir Sie wieder informieren. (fk)

 

Informationen auf der Internetseite des BAFU:

www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wald/fachinformationen/strategien-und-massnahmen-des-bundes/holzhandelsregulierung.html

 

FAQ zur HHV:

www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wald/fachinformationen/strategien-und-massnahmen-des-bundes/holzhandelsregulierung/faq.html


Foto: © www.bav.admin.ch

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