Russische Exportbeschränkungen für Holzprodukte
Im Austausch mit der deutsch-russischen Auslandshandelskammer in Berlin hat der GD Holz eine Zusammenfassung der geplanten Exportbeschränkungen recherchiert. Sollten alle Maßnahmen wie geplant in Kraft treten, wird sich Europa auf weniger Zufluss aus Russland insbesondere im Nadelschnittholz-, aber auch im Holzwerkstoffsektor einstellen müssen. Eine gekürzte Zusammenfassung der Maßnahmen finden Sie nachfolgend.
- Durch das Föderale Gesetz № 3-FZ vom 04.02.2021 wurden einige Artikel des Forstgesetzes der Russischen Föderation geändert. Gemäß diesen Änderungen unterliegen Holz und Holzprodukte, %E2%80%A6 nunmehr der Buchführung und Geschäfte mit Holz und verarbeiteten Holzprodukten werden über das staatliche Forstregister abgewickelt.
Die Beförderung von Holz und Holzprodukten ist nur nach der Erstellung des elektronischen Begleitdokuments im Staatlichen Waldregister oder mit Hilfe einer speziellen Software erlaubt, innerhalb derer eine Vielzahl von Angaben über die Transaktion gespeichert werden (Eigentümer, Absender, Empfänger, Volumen etc…)
- Am 21. Juni 2021 trat eine Verordnung in Kraft, die ab dem 01. Juli bis zum 31. Dezember 2021 einen Ausfuhrzollsatz auf Holzprodukte festlegt:
- in Höhe von 10 %, jedoch nicht weniger als 13 €/m³ für bestimmte Hölzer, die in den Codes 4407 11 930 0, 4407 11 980 0, 4407 12 910 0, 4407 19 980 0, 4407 91 900 0 klassifiziert sind,
- in Höhe von 10 %, aber nicht weniger als 50 €/m³ für anderes Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 22 % (4407 95 990 0).
- Am 30.06.2021 trat eine weitere Regierungsverordnung mit Wirkung zum 01. August 2021 in Kraft, die besagt, dass Holz und Holzprodukte sowie Holzkohle mit den Codes 4401 - 4421 in die Kategorie der Waren aufgenommen wird, die nicht der unvollständigen Zollanmeldung und der periodischen Zollanmeldung gemäß dem Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen.
- Auch erwägt die Regierung der Russischen Föderation nicht, das Exportverbot von Rundholz aufzuheben, welches mit Beginn 2022 in Kraft treten soll.
Insgesamt geht die Auslandshandelskammer davon aus, dass die Maßnahmen jetzt eine Art Pilotierung für die Maßnahmen sind, die 2022 folgen werden. Darüber wird allerdings erst Ende 2021 entschieden, da das russische Parlament weitergehende Maßnahmen noch nicht rechtsverbindlich verabschiedet hat.
Das Signal jedoch bleibt aufgrund der jetzt schon angekündigten und teils vollzogenen Maßnahmen bestehen: Russland wird sich von seinem Status als einer der größten Nadelrund- und Nadelschnittholz-Exporteure der Welt verabschieden, mit dem Ziel, die eigene Wertschöpfung des Rohstoffes im Land zu halten. China wird die Maßnahmen bemerken und sich über kurz oder lang auf anderen Märkten bedienen (müssen). (nop)