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17.09.2024rss_feed

Qualitäten für Bangkirai und Co. – Malaysian Grading Rules

Bangkirai (Yellow Balau), Red Balau und verschiedene Meranti-Arten sind beliebte Importhölzer, vornehmlich aus Malaysia, aber auch anderen südostasiatischen Ländern, z. B. Indonesien. Oft werden bei Terrassendielen und anderen Produkten Qualitäten wie Prime oder Select ausgelobt, doch welche Sortierregeln stecken hinter den Begriffen?


Sortierung nach MGR, den Malaysian Grading Rules

Grundsätzlich wird Ware aus Südostasien, Malaysia und anderen Ländern nach den oder zumindest in Anlehnung an die MGR (Malaysian Grading Rules) sortiert. Dort finden sich z. B. Einordnungen für Sortimente wie Dark Red Meranti, die auch in den Holzarten-Merkblättern des GD Holz beschrieben sind.

In den MGR sind die Sortierungen Prime, Select, Standard, Sound und Serviceable festgelegt, die oft stillschweigend durch Verwendung dieser Bezeichnungen sowie entsprechender Herkunft und Holzart Rechtskraft entfalten.

Sind Ausbesserungen (z. B. ausgekittete Stellen) zulässig?

In den MGR finden sich keine Hinweise, dass ein Auskitten von Fehlstellen zulässig ist. Für Terrassendielen wird oft eine Prime- oder Select-Qualität ausgelobt, ohne die Sortierung dahinter zu kennen, das kann im Nachgang zu Schwierigkeiten führen.

Nach Aussagen von Gutachtern und Sachverständigen entsprechen ausgekittete Stellen nicht der üblichen und zu erwartenden Qualität. Ein Kunde müsste darauf hingewiesen werden, falls ausgekittete Stellen vorhanden sind. Sind z. B. Terrassendielen mit ausgekitteten Stellen verlegt worden, kann dies zu berechtigten Reklamationen führen und dazu, dass Dielen ausgetauscht werden müssen.

Darüber hinaus gibt es mitunter Qualitäten, wo dies zumindest auf der schlechteren Seite zulässig ist. Dies sollte aber bekannt sein und ausgewiesen werden. Hierbei ist wichtig, vom Hersteller/Lieferanten zu erfahren, ob dies nach seiner Ansicht zulässig ist. Sollte es sich dabei um eine der o. g. besseren Qualitäten handeln, ist die Zulässigkeit nicht zu erwarten.

Ausgekittete Stellen kann man sicherlich nicht als natürliche Holzeigenschaft beschreiben. Es ist davon auszugehen, dass ausgekittete Stellen bei Terrassendielen nicht handelsüblich sind (Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB gewöhnliche Beschaffenheit).


 

In den Produktinformationen sollte auf vorhandene Ausbesserungen hingewiesen werden – ähnlich wie es Leimholzhersteller mit ausgebesserten Stellen handhaben. Ansonsten sind ausgekittete Stellen ein Merkmal für eine schlechtere Sortierung. Mehrheitlich sprechen Argumente für eine Abweichung von der gewöhnlichen und handelsüblichen Beschaffenheit.

Weitere Sortierkriterien, Beispiel Pinholes

Pinholes, kleine Insektenfraßgänge, sind holzarttypisch für Meranti, Bangkirai und weitere Holzarten. Vollständige Holzartenbeschreibungen weisen auf diesen Umstand hin. Nach den MGR sind kleine Fraßgänge in allen Qualitäten zulässig.

Als Pinholes werden Fraßgänge der Ambrosiakäfer bezeichnet, die vorwiegend bei Bangkirai anzutreffen sind und deren Durchmesser 2 mm nicht überschreiten. Andere tropische Holzarten können ebenfalls Pinholes aufweisen. Ambrosiakäfer sind Frischholzinsekten, die ausschließlich den lebenden Baum befallen. In abgelagertem und getrocknetem Holz sind sie nicht lebensfähig, sodass Pinholes kein Indiz eines aktiven Befalls darstellen. Pinholes beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit nicht und haben keinen Einfluss auf Tragfähigkeit und Festigkeit. Nach den meisten Sortierungen sind Insektenfraßgänge bis 2 mm zulässig. Wenn Pinholes nicht vorhanden sein dürfen, sollte dies schriftlich vereinbart werden. Anbei finden Sie eine ausgearbeitete Stellungnahme dazu.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt 2.2 Hinweise zu Holzqualität und -sortierung der GD Holz Broschüre Terrassen- und Balkonbeläge (5. Aufl. 2020).

Wenn Sie eine Kopie der MGR benötigen, sprechen Sie uns gerne an. (zel)

 


Foto: © Thinkstock.com

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